Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Herr Brübach erläutert die Beschlussvorlage. Er führt aus, dass in der Satzung erlaubnisfreie Sondernutzungen und Versagungsgründe für nicht gewünschte Sondernutzungen wie Betteln und das Aufstellen von Werbefahnen festgelegt werden

 

Herr Stadtrat Grand bittet darum, unter Punkt 6 der Anlage zur Sondergebührensatzung den Begriff „Kundenfänger“ ersatzlos zu streichen.

 

Herr Brübach schlägt vor, unter Punkt 6 nur den Begriff „Mobile Werbetafeln“ zu verwenden.

 

Damit besteht Einverständnis.

 

Weiterhin stellt Herr Stadtrat Grand den Antrag zur Geschäftsordnung, die Gebühr für Mobile Werbetafeln unter Punkt 6 der Anlage zur Sondernutzungsgebührensatzung von 60 € auf 50 € zu reduzieren. Er hält die Gebühr für zu hoch.

 

Frau Nürnberger antwortet, dass die Verwaltung den Einzelhändlern und Gastronomiebetrieben nicht vorschreiben wolle, wie viele mobile Werbetafeln oder Warenauslagen pro Betrieb zulässig seien. Vielmehr wolle die Verwaltung mit der Erhebung der Gebühren eine Reduzierung der Werbetafeln usw. erreichen,

 

Vorsitzender ergänzt, dass der beteiligte Gaststättenverband überhaupt keine Stellungnahme und der Einzelhandelsverband diese nur sehr verzögert abgegeben haben.

 

Bezüglich des Vorschlags der Verwaltung, die Sondernutzung der Außenbestuhlung monatlich abzurechnen, sieht Herr Stadtrat Ittner einen sehr hohen Verwaltungsaufwand. Er schlägt eine Jahrespauschale vor.

 

Herr Brübach antwortet, dass die Antragssteller den Zeitraum im Vorfeld festlegen müssten, in der eine Außenbestuhlung durchgeführt werden soll. Es erfolgt also keine monatliche Abrechnung, sondern nur einmal jährlich für den beantragten Zeitraum.

 

Nach einigen weiteren Wortmeldungen lässt Herr Vorsitzender über den Antrag von Herrn Stadtrat Grand zur Geschäftsordnung bezüglich der Jahresgebühr für mobile Werbeträger abstimmen.

 

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss lehnt den Antrag zur Geschäftsordnung von Herrn Stadtrat Grand ab, die unter Punkt 6 der Anlage zur Sondernutzungsgebührensatzung aufgeführte Gebühr für mobile Werbetafeln von 60 € auf 50 € zu reduzieren.

 

Abstimmung: einstimmig beschlossen                Ja: 12     Nein: 3


 

 

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Der Erlass einer:

 

„Satzung über die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung – SNS)“

und einer

 

„Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungsgebührensatzung – SNGS)“

 

wird beschlossen.

 

Die Satzungen sind Bestandteil des Beschlusses und der Niederschrift als Anlagen 3 und 4 beigefügt.