Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt nicht das Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück FlNr. 551/6 der Gemarkung Lauf, Luitpoldstraße, aus städtebaulichen Gründen, da die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 66 „Areal Zollschule“ nicht eingehalten sind.


 

 

Herr Stadtrat Offenhammer hat gemäß Art. 49 GO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.