Beschluss: zurückgestellt

Herr Ederer verweist auf die einstimmige Empfehlung des Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses und bittet, dieser zu folgen.

 

Herr Stadtrat Dr. Tiedtke bezieht sich auf § 30 der Bestattungssatzung (Abteilung für Verstorbene islamischen Glaubens).

Da dieser Paragraph sehr persönlich geregelt ist und sich keine vergleichbaren Regelungen für Bestattungen anderer Religionsformen finden, regt er eine Modifizierung dahingehend an, dass auf die spezifischen religiösen Erfordernisse und kulturelle Herkunft Rücksicht zu nehmen ist und hierfür Bereiche geschaffen werden können. Eine derart spezifische Regelung stößt auf Diskussionsbedarf, da dort keine Verstorbenen anderer Glaubensrichtungen beigesetzt werden können.

 

Herr Ederer antwortet, dass es bei Verstorbenen dieses Glaubens keine andere Möglichkeit gibt.

 

Nach einem kurzen Wortwechsel spricht sich das Gremium dafür aus, die Gegebenheiten dieser Religion zu berücksichtigen, aber nicht explizit zu verankern.

Es gab in den bisherigen Satzungen keinen entsprechenden Passus und dies sollte auch zukünftig nicht Inhalt einer städtischen Friedhofssatzung sein.

 

Frau Stadträtin Raile verlässt den Sitzungssaal.

 

Herr Stadtrat Mayer stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung, entweder sofort eine allgemeine Formulierung zu finden oder den Punkt nochmals in die nächste Sitzung zu verschieben.

 

Herr Ederer schlägt vor, in § 30 die Absätze 2 und 5 komplett herauszunehmen.

 

Nach einigen Wortmeldungen wird über den Geschäftsordnungsantrag abgestimmt.

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, die Beschlussfassung der neuen in der Stadt Lauf geltenden Bestattungssatzung auf die nächste Sitzung zu verschieben.