Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 9

Frau Stadträtin Höpfel bezieht sich auf ihren vorliegenden Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung, das Ende der Stadtrats-Sitzungen und aller Ausschüsse auf spätestens 22 Uhr festzulegen. Bei Überschreitung des vorgegebenen Zeitrahmens ist die Sitzung am nächsten Tag fortzusetzen bzw. es erfolgt bei Fortsetzung am gleichen Tag eine zusätzliche Vergütung in Höhe des üblichen Sitzungsgeldes.

Das Ende einer Sitzung am Nachmittag wird auf spätestens 17 Uhr festgelegt. Bei Überschreitung des Zeitrahmens wird ebenso wie o.g. verfahren.

Zur Begründung wird ausgeführt, dass die Mitglieders des Stadtrates der Stadt Lauf a.d. Pegnitz sowie die Ortssprecher allesamt ehrenamtliche Mitglieder sind, die diese Tätgikeit zusätzlich zu ihren beruflichen und privaten Verpflichtungen wahrnehmen.

Es ist bei der Erstellung der Tagedsordnung drauf zu achten, dass bei Sitzungen mit großen Tagesordnungen keine Referenten zu zusätzlichen Themen eingeladen werden, deren Beiträge bzw. Themen einen entsprechenden Zeitrahmen in Anspruch nehmen. Hier ist eine separate Sitzung einzuberufen.

 

Herr Taubmann führt aus, dass die derzeitige Geschäftsordnung keine zeitliche Begrenzung vorsieht, sodass jede geladene Sitzung bis 24.00 Uhr dauern könnte, soweit keine Vertagung im Gremium beschlossen wird. Nach 24.00 Uhr können bei Fortsetzung der Sitzung keine rechtswirksamen Beschlüsse gefasst werden, da für den nächsten Tag nicht ordnungsgemäß geladen wäre. Zeitliche Begrenzungen von Sitzungen sind in anderen Kommunen durchaus in der Geschäftsordnung festgelegt, sodass auch die Stadt Lauf bei Bedarf eine solche Begrenzung aufnehmen kann. Die Verwaltung schlägt allerdings vor, die zeitliche Begrenzung in § 23 der GO festzulegen, da auch hier der Sitzungsbeginn geregelt ist. Außerdem sollte man das Sitzungsende nur grundsätzlich auf eine bestimmte Zeit festgelegt werden und im Einzelfall bei besonders wichtigen Themen oder bei Haushaltsberatungen auch in der jeweiligen Einladung von dieser zeitlichen Begrenzung abweichen dürfen. Um allerdings auch ausreichend Zeit für ausführliche Beratungen der Tagesordnungspunkte zu haben, sollte man bei der zeitlichen Begrenzung der Sitzungen eventuell auch den Sitzungsbeginn ändern und früher als 19.30 Uhr mit den Sitzungen beginnen. Dies gilt insbesondere für die Sitzungen der Ausschüsse, da gerade hier die wertvolle Beratungsarbeit erfolgt und die Vorschläge für die späteren Stadtrats-Sitzungen und –Entscheidungen erarbeitet werden. Gegebenenfalls sollte man bei Ausschuss-Sitzungen gerade deswegen auf eine zeitliche Festlegung verzichten. Von den Mitarbeitern der Verwaltung werden ausführliche und hervorragend ausgearbeitete Sitzungsvorlagen zur Beratung vorgelegt, die die Entscheidungen in den Gremien erheblich erleichtern. Insoweit sind Begrenzungen der Sitzung aus Sicht der Verwaltung nicht unbedingt erforderlich. Bei Bedarf könnte man aber gegebenenfalls unterschiedliche Sitzungszeiten für Ausschüsse bzw. Stadtrat auch festlegen. Die Praxis in der vergangenen Zeit hat gezeigt, dass die bisher ausgeübten Sitzungszeiten bis auf wenige Ausnahmen immer ausgereicht haben.

Dem Antrag auf zusätzliche Vergütung in Höhe des üblichen Sitzungsgeldes bei Fortsetzung am gleichen oder nächsten Tag kann die Verwaltung nicht folgen, da die Stammsatzung der Stadt Lauf, die sich der Stadtrat in der konstituierenden Sitzung gegeben hat, unter § 3 Abs. 2 festlegt, dass sogar zeitlich unmittelbar aufeinander folgende Sitzungen verschiedener Gremien als eine Sitzung behandelt werden. Die Stammsatzung sollte nach Meinung der Verwaltung nicht geändert werden, da sie sich weitgehend an der Mustersatzung des Bayer. Gemeindetages orientiert und die Entschädigungen für die Stadtratsmitglieder in Lauf vergleichsweise großügig geregelt sind.

Weiterhin wird beantragt, dass Sondersitzungen nur für die Vorträge von Gutachtern, Rechts- oder Fachberatern, die im Zusammenhang mit der Beratung rechtlich schwieriger Tagesordnungspunkte stehen, einberufen werden. Diesem Antrag sollte ebenfalls nicht gefolgt werden, da der Zusammenhang zwischen den Aussagen der Gutachter und Barter mit den zu entscheidenden Tagesordnungspunkten bis zur nächsten Sitzung verloren geht. In der jeweiligen Sitzung, in der das Gremium seine Entscheidung treffen soll, ist die gleichzeitige Anwesenheit der Fachleute sicher von Vorteil, weil eventuell offene Fragen direkt beantwortet werden können. Die bisherige Praxis in den Sitzungen hat sich bewährt.

 

Herr Stadtrat Mayer hat zwar Verständnis für den Antrag, aber jeder hat andere Prioritäten und Bedürfnisse. Aufgrund der vielen berufstätigen Mitglieder wird auch ein früherer Sitzungsbeginn nicht für gut befunden. Es liegt auch in der Selbstdisziplin der Stadtratsmitglieder, wie lange eine Sitzung dauert und er plädiert dafür, die Geschäftsordnung zu belassen. Eine Aufstockung des Sitzungsgeldes lehnt er ab. Man kann nicht von sparen reden und sich selbst das Geld in die Tasche schieben.

 

Herr Stadtrat Dr. Tiedtke findet den Antrag von Frau Stadträtin Höpfel richtig. Dadurch wird der Anreiz geschaffen, dass sich die Sitzungen verkürzen. Die Anfangszeiten sollten beibehalten werden. Der Stadtrat hat die Kompetenz, die Geschäftsordnung oder Stammsatzung jederzeit zu ändern.

 

Herr Stadtrat Grand versteht den Sinn des Antrages. Es wird schwer sich zu konzentrieren, wenn die Sitzungen so lange dauern. Seines Erachtens liegt aber zwischenzeitlich die Einsicht der Stadtratsmitglieder vor. Er denkt, dass es zukünftig auch ohne Abänderung der Geschäftsordnung geht, wenn sich alle in Disziplin üben.

 

Herr Stadtrat Horlamus wirbt nochmals dringend dafür, dem Antrag zuzustimmen. Wenn der Antrag heute abgelehnt wird, fühlen sich vielleicht andere Mitglieder des Stadtrates bestärkt und denken, so wie bisher fortfahren zu können. Es sollte deshalb ein Signal gesetzt werden.

 

Vorsitzender propagiert dafür, dem Antrag nicht statt zu geben. Es würde zu erheblichen zusätzlichen Belastungen und Arbeitsaufwand sowie vieler Überstunden durch zusätzliche Sitzungen für die Mitarbeiter/innen führen.

 

Herr Stadtrat Herrmann denkt, dass die heutige Diskussion vielleicht Auswirkungen hat, die nächsten Sitzungen kürzer zu halten. Die Antragstellerin könnte ihren Antrag nochmals in einem halben Jahr oder Jahr stellen, wenn gesehen wird, dass die Sitzungen künftig diszipliniert durchgeführt werden.

 

Herr Stadtrat Ochs verweist auf die Möglichkeit der Antragstellung, eine Sitzung zu vertagen.

 


Beschluss:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat, das Ende der Stadtrats-Sitzungen und aller Ausschüsse auf spätestens 22 Uhr festzulegen. Bei Überschreitung des vorgegebenen Zeitrahmens ist die Sitzung am nächsten Tag fortzusetzen bzw. es erfolgt bei Fortsetzung am gleichen Tag eine zusätzliche Vergütung in Höhe des üblichen Sitzungsgeldes.

Das Ende einer Sitzung am Nachmittag wird auf spätestens 17 Uhr festgelegt. Bei Überschreitung des Zeitrahmens wird ebenso wie o.g. verfahren.