Frau Kohler verweist auf die rechtliche Vorgabe des Kalkulationszeitraumes von vier Jahren für Friedhofsgebühren. Ab 1. Januar 2016 wird eine neue Bestattungsgebührensatzung erforderlich. Gemäß Kommunalabgabengesetz wurde wieder kostendeckend eine neue Kalulation vorgenommen. Zur Berechnung wurden die tatsächlichen Ausgaben der vergangenen Jahre herangezogen und die durchschnittlich errechneten jährlichen Ausgaben dienen als Basis für die neuen Gebühren. Der Kommunale Prüfungsverband hat letztes Jahr alles umfangreich geprüft und dabei beanstandet, dass der Stadtrat 2011 für die noch bestehende Kaklulation und Gebührensatzung eine Staffelung beschlossen hat. Dies hat einen höheren Verlust beschert, da dadurch die Gebühren erst 2015 kostendeckend gerechnet wurden. Die detaillierten Zahlen sind den Vorlagen zu entnehmen.

Die Verluste aus den vergangenen vier Jahren können nur jetzt eingerechnet werden.

 

Herr Stadtrat Herrmann dankt für die Ausarbeitung der umfangreichen Unterlagen. Es ist schade, dass seinerzeit die Entscheidung so im Stadtrat getroffen wurde, da nun eine große Summe aufgerechnet werden muss, was zu einer enormen prozentualen Steigerung in allen Bereichen führt. Besteht die Möglichkeit, Bestattungen in anderen Friedhöfen durchzuführen? Wenn ja, könnte sich dies negativ auf den Laufer Friedhof auswirken.

 

Frau Kohler entgegnet, dass nicht alle umliegenden Gemeinden Kalkulationen als Grundlage für ihre Gebühren haben. Im Vergleich mit anderen Kommunen liegt Lauf im guten Mittelfeld.

 

Herr Stadtrat Dr. Tiedtke ist interessiert, ob durch die Satzungsänderung eine Rückwirkung vorgesehen ist.

 

Frau Kohler antwortet, dass dies rechtlich nicht erlaubt ist.

 

Herr Stadtrat Kern war ursprünglich dafür, nicht kostendeckend abzurechnen. Die Begründung war, dass die prozentuale Steigerung zu hoch gewesen wäre. Seinerzeit hat es zu den drastischen Gebührenerhöhungen in Nürnberg massive Diskussionen gegeben und diesem Thema wäre die Stadt Lauf gerne aus dem Weg gegangen. In Kenntnis der Rechtslage wurde die Entscheidung politisch bewusst so getroffen. 


Beschluss:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die neue Gebührensatzung für das Bestattungswesen der Stadt Lauf a.d. Pegnitz (Bestattungsgebührensatzung) für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2019, welche Bestandteil der Sitzungsunterlage ist

 

M I T  Einberechnung der vollen Unterdeckung aus dem Nachkalkulationszeitraum

der Jahre 2012 bis 2015

 

zu beschließen und der Maßgabe zuzustimmen, dass diese Satzung nicht am Tag nach der Bekanntmachung, sondern zum 01.01.2016 in Kraft tritt.

 

 


Herr Ederer und Frau Kohler verlassen die Sitzung.