Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt nicht das Einvernehmen zur Errichtung (Versetzung) einer Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 692 Tfl. der Gemarkung Veldershof, da die aus den vorgesehenen acht Stellplätzen abzuleitende Nutzung nicht dem Bebauungsplan Nr. 37 „Rudolfshof“ und dem Antrag auf Vorbescheid BV-Nr. 113/08 VB entspricht.

 

Daher ist ein Gesamtkonzept zur Nutzung des Grundstücks mit Betriebsbeschreibung vorzulegen.