Frau Gatter informiert, dass die Verwaltung durch den Stadtrat beauftragt wurde, bei der Regierung von Mittelfranken eine Herausnahme des „Haus St. Leonhard“ aus dem Stiftungsweck zu bewirken sowie die Gründung einer GmbH zu prüfen und gegebenenfalls in eine Satzungsänderung einzuarbeiten.

Eine solche Herausnahme ist jedoch nur durch eine Änderung der Stiftungssatzung möglich. Neben einer Beschlussfassung durch den Stadtrat bedarf die Satzungsänderung der Genehmigung durch die Regierung von Mittelfranken.

Die Regierung steht dem Anliegen der Stadt grundsätzlich positiv gegenüber und hat darum gebeten, dieses schriftlich und stichhaltig begründet darzulegen, um eine Genehmigungsfähigkeit vorab zu prüfen. Besonders betont wurde, dass wirtschaftliche Aspekte keinesfalls eine Satzungsänderung in Bezug auf den Stiftungszweck rechtfertigen.

Diese Erkenntnis wurde auch bei einem weiteren Gesprächstermin mit der Regierung von Mittelfranken am 16.07.2015 bekräftigt. Bei diesem Termin waren auch Vertreter von Rödl & Partner vertreten, die beauftragt wurden, eine Satzungsänderung zu erarbeiten und abzustimmen, die eine GmbH-Gründung ermöglicht. Eine diesbezügliche Satzungsänderung ist aber aus Sicht der Regierung aus wirtschaftlichen Aspekten in Bezug auf den Stiftungszweck nicht genehmigungsfähig.

Um weitere Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Stiftung tätigen zu können, ist es notwendig, die Stiftungssatzung dahingehend zu ändern, dass die Herausnahme der beiden bisherigen Häuser aus dem Stiftungszweck erfolgt. Nach Prüfung der geforderten Unterlagen hat die Regierung von Mittelfranken der Stadt Lauf a.d.Pegnitz mitgeteilt, dass die angestrebte Satzungsänderung genehmigungsfähig wäre. Gleichzeitig wurde die Stadt aufgefordert, das Grundstockvermögen auf den neuesten Stand zu bringen.

 

Nach einem kurzen Wortwechsel wird dieser Tagesordnungspunkt auf Antrag von Herrn Stadtrat Ochs in den nichtöffentlichen Teil verschoben.

 

Es ergibt sich kein Geschäftsordnungswiderspruch, somit wird der Punkt im nichtöffentlichen Sitzungsteil behandelt.