Sitzung: 22.10.2015 VerwA/005/2015
Frau Gatter informiert, dass die Verwaltung durch den
Stadtrat beauftragt wurde, bei der Regierung von Mittelfranken eine Herausnahme
des „Haus St. Leonhard“ aus dem Stiftungsweck zu bewirken sowie die Gründung
einer GmbH zu prüfen und gegebenenfalls in eine Satzungsänderung einzuarbeiten.
Eine solche Herausnahme ist jedoch nur durch eine
Änderung der Stiftungssatzung möglich. Neben einer Beschlussfassung durch den
Stadtrat bedarf die Satzungsänderung der Genehmigung durch die Regierung von
Mittelfranken.
Die Regierung steht dem Anliegen der Stadt
grundsätzlich positiv gegenüber und hat darum gebeten, dieses schriftlich und
stichhaltig begründet darzulegen, um eine Genehmigungsfähigkeit vorab zu
prüfen. Besonders betont wurde, dass wirtschaftliche Aspekte keinesfalls eine
Satzungsänderung in Bezug auf den Stiftungszweck rechtfertigen.
Diese Erkenntnis wurde auch bei einem weiteren
Gesprächstermin mit der Regierung von Mittelfranken am 16.07.2015 bekräftigt.
Bei diesem Termin waren auch Vertreter von Rödl & Partner vertreten, die
beauftragt wurden, eine Satzungsänderung zu erarbeiten und abzustimmen, die
eine GmbH-Gründung ermöglicht. Eine diesbezügliche Satzungsänderung ist aber
aus Sicht der Regierung aus wirtschaftlichen Aspekten in Bezug auf den
Stiftungszweck nicht genehmigungsfähig.
Um weitere Maßnahmen zur Verbesserung der
wirtschaftlichen Situation der Stiftung tätigen zu können, ist es notwendig,
die Stiftungssatzung dahingehend zu ändern, dass die Herausnahme der beiden
bisherigen Häuser aus dem Stiftungszweck erfolgt. Nach Prüfung der geforderten
Unterlagen hat die Regierung von Mittelfranken der Stadt Lauf a.d.Pegnitz
mitgeteilt, dass die angestrebte Satzungsänderung genehmigungsfähig wäre.
Gleichzeitig wurde die Stadt aufgefordert, das Grundstockvermögen auf den
neuesten Stand zu bringen.
Nach einem kurzen Wortwechsel wird dieser Tagesordnungspunkt auf Antrag von Herrn Stadtrat Ochs in den nichtöffentlichen Teil verschoben.
Es ergibt sich kein Geschäftsordnungswiderspruch, somit wird der Punkt im nichtöffentlichen Sitzungsteil behandelt.