Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Herr Taubmann verweist auf die Arbeitsunterlage und bittet, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Gemäß § 2 Abs.3 AVPStG wird mit Wirkung vom 29.10.2015 der zweite Bürgermeister der Stadt Lauf a.d.Pegnitz, Herr Norbert Maschler, zum Standesbeamten, dessen Aufgabenbereich auf die Vornahme von Eheschließungen und die Begründung von Lebenspartnerschaften beschränkt ist, für den Standesamtsbezirk Lauf a.d. Pegnitz bis zum Ablauf seiner Amtszeit bestellt.

 


Herr Stadtrat Herrmann kommt wieder in den Sitzungssaal.