Beschluss: zur Kenntnis genommen

Am 13.10.2015 konnte zwischen den Pflegekassen, dem Bezirk Mittelfranken sowie der Glockengießer Spitalstiftung St. Leonhard eine neue Vergütungsvereinbarung nach § 85 SGB XI zum 01.11.2015 abgeschlossen werden. Das Ergebnis der abgeschlossenen Pflegesatzverhandlungen hat in allen Pflegestufen in unmittelbarer Nähe der angekündigten Beträge geführt. Durch die verhandelten Entgeltbestandteile Pflege, Unterkunft und Verpflegung sind Mehrerlöse in Höhe von ca. 300.000 EUR/Jahr zu erwarten.

 

Das Hermann-Keßler-Stift erhält im vollstationären Bereich folgende Pflegesätze:

                                                               bisher in EUR                    neu in EUR

Pflegestufe 0                                    33,05                                    36,32 (36,96 wären mögl.)

Pflegestufe 1                                    56,08                                    61,74 (61,83 wären mögl.)

Pflegestufe 2                                    69,98                                    76,84

Pflegestufe 3                                    80,40                                    88,10

 

Neben der Pflegevergütung wurde für Unterkunft und Verpflegung folgendes Entgelt vereinbart:

                                                               bisher in EUR                    neu in EUR

Unterkunft                                          9,53 tägl.                             9,61 tägl.

Verpflegung                                     10,86 tägl.                           11,41 tägl.

 

Eine Annahme der verhandelten Pflegesätze musste innerhalb einer Woche nach Verhandlung erfolgen, das bedeutete spätestens am 20.10.2015. Nachdem hierfür gemäß der Geschäftsordnung der Beschluss des Stadtrates erforderlich gewesen wäre, innerhalb der Wochenfrist jedoch keine Sitzung stattfand, war es erforderlich, dass der erste Bürgermeister gemäß Art. 37 Abs. 3 GO, § 13 Abs. 1 Nr. 6 GeschO an Stelle des Stadtrats diese dringliche Entscheidung treffen musste.

 

Die Information dient zur Kenntnisnahme.