Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt nicht das Einvernehmen zur Errichtung einer Eigentumswohnanlage (8 WEH) mit Garagen auf den Grundstücken FlNr. 443, 443/4 und 443/3 Tfl., Alt Kotzenhof, in der vorgelegten Form, da sich das Gebäude bezüglich überbauten Flächen und Geschoßzahl nicht einfügt und die östliche Bebauungsgrenze deutlich überschritten wird. Eine Bebauung mit ca. 240 m² überbauter Fläche und Beachtung der östlichen Baugrenze wird in Aussicht gestellt.