Sitzung: 29.10.2015 StR/009/2015
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 1
Vorlage: FB 1/069/2015
Herr Stadtrat Ittner und Frau Stadträtin Höpfel verlassen den Sitzungssaal.
Herr Stadtrat Ochs verweist auf die ausführliche Diskussion in der Verwaltungs-, Finanz- und Sportausschuss-Sitzung. Er bittet darum, das Thema BetriebsgmbH nicht aus den Augen zu verlieren.
Herr Zweiter Bürgermeister Maschler kommt wieder in den Sitzungssaal.
Herr Stadtrat Herrmann trägt folgenden Wortbeitrag vor:
Herr Bürgermeister,
Kolleginnen und Kollegen,
Seit vielen Jahren bin ich Mitglied der
Altenheimkommission und seit Mai 2014 einer von fünf Altenheimreferenten. Die
Spitalstiftung, ihre Eirichtungen und die Arbeit der Menschen dort liegen mir
am Herzen. Ich will mich weiter dafür einsetzen, dass die Jahrhunderte alte
Stiftung ihrem Auftrag auch in Zukunft gerecht werden und eine zeitgemäße
Altenpflege betreiben kann.
Jetzt kann ich in meiner Verantwortung
nicht mehr anders, als hier ein paar Anmerkungen zur Lage der Stiftung zu
machen.
Das HKS
§ muss für Bewohner gute Pflege bieten, angenehm und bezahlbar
sein. Die Bewohner wollen wertgeschätzt sein.
§ soll für Mitarbeiter ein gutes Betriebsklima und einen sicheren
Arbeitsplatz in einem neuen Haus bieten.
§ muss eine wirtschaftlich arbeitende und sich wirtschaftlich
selbst tragende Einrichtung werden.
In den letzten Jahren haben wir allerdings
viel Geld in den Sand gesetzt und ich fühlte mich nicht immer ausreichend
informiert:
§ Vor der damaligen Bauentscheidung für die Beethovenstraße hat
niemand auf die Stiftungssatzung hingewiesen! Wäre bekannt gewesen, dass die
Stadt lt. der Satzung Defizite auszugleichen hat, wäre die eine oder andere
Entscheidung voraussichtlich anders getroffen worden.
§ Der Richtwert für Investitionsbetrag pro Heimplatz war damals
ca. 85.000 €. Tatsächlich ausgegeben wurden aber ca. 100.000 € (ohne
Bauamtskosten!). Also statt der 10 Mio. wurden 12 – 13 Mio. einschließlich
Einrichtungskosten.
§ Übrigens: für das Planungsbüro war es die erste
Altenhilfe-Einrichtung! Bei der Architekten-Ausschreibung gab es auch kein
Kostenlimit nach oben!
§ Es folgte der Austausch des Altenheimleiters und der
Pflegedienstleitung, dann musste eine Interimsleitung der Einrichtung
eingestellt werden.
§ 3 Jahre lang wurden keine Pflegesatzverhandlungen geführt und
somit für erbrachte Leistungen viele Tausend Euro nicht eingenommen. Damals
wurden die Pflegesätze zum 1.4.2011 angepasst, dann 3 Jahre nicht.
§ Der Personalkostenanteil im HKS liegt heute mit über 80% weit
über dem vergleichbarer Einrichtungen.
§ Verschiedene Gutachten haben uns nicht den erhofften Erfolg
gebracht.
§ Von 2008 bis 2011 hatte das HKS jeweils ca. 100.000 €
Jahresüberschuss. Danach gab es nur noch Fehlbeträge:
2012: 174.000 €,
2013: 1,015 Millionen €,
2014: 779.000 € (ohne die Erlöse von fast 300.000 € aus der Vermietung von
Spital und Galgenbühl wäre er 1,08 Millionen €),
2015 wie wir der heutigen Vorlage entnehmen, voraussichtlich 400.000 €
Fehlbetrag.
Folgendes scheint derzeit nicht möglich:
§ Eine Rechtsformänderung in eine gGmbH, damit eine eindeutige
Trennung zwischen Glockengießer-Stiftung und der HKS-Pflegeeinrichtung möglich
ist.
§ Wünschenswert wäre die Herausnahme der Festlegung in der
Stiftungssatzung §5 (4), dass Defizite der Stiftung bei der Stadt Lauf bleiben.
§ Dass ein Haustarif die Tarif-Vereinbarung öffentlicher Dienst
(TVöD) ersetzt.
§ Dass Lohnabrechnungen im HKS erfolgen, denn dann wäre eine nach
PBV notwendige Kostenrechnung möglich.
§ Derzeit fehlt die Vorlage eines echten Mehrjahres-Businessplanes
für die Einrichtung ebenso wie eine Zwischenbilanz für 2015 als Grundlage für
heutige Entscheidungen.
Bekanntlich habe ich bereits gegen die
Veräußerung des Galgenbühl-Geländes gestimmt. Der Verkaufserlös minus der durch
die Stadt zu leistenden Infrastrukturinvestitionen am Galgenbühl reicht gerade
dazu aus, etwas mehr als einen der letzten Jahresfehlbeträge des HKS
auszugleichen.
Diese Tatsache macht für mich auch deutlich,
dass bei der Stiftung ganz andere Prioritäten zu setzen sind: Solange nicht
alles, wirklich alles getan worden ist, den Geschäftsbetrieb des HKS
transparent und wirtschaftlich zu gestalten, so lange halte ich es für
unverantwortlich, Fehlbeträge (Stiftungssatzung §5 (4) Defizite der Stiftung
bleiben bei der Stadt Lauf),aus der Stadtkasse zu nehmen.
Ich kann daher der neu gestalteten Satzung und dem Nachtragshaushalt 2015 in der vorliegenden Form nicht zustimmen.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Die Stadt Lauf a.d. Pegnitz erlässt die als Anlage beigefügte Neufassung der Satzung für die Glockengießer Spitalstiftung St. Leonhard zu Lauf a.d.Pegnitz.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses und der Niederschrift als Anlage beizufügen.