Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt nicht das Einvernehmen zur Nutzungsänderung von Ausstellungsflächen und einer Ausstellungshalle für Kraftfahrzeuge in Flächen für Handel mit Waren ohne Lebensmittel oder Spielotheken auf den Grundstücken FlNr. 539 und 544/12 der Gemarkung Heuchling, Nähe Hersbrucker Straße, ab. Die beantragten Nutzungen sind nicht privilegiert und nach § 35 (2) BauGB unzulässig. Für diese Nutzungen besteht kein Bestandsschutz aus der Baugenehmigung.