Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Taubmann bezieht sich auf die gestrige Sitzung des Kuratoriums der Kulturstiftung Lauf. Der Stadtrat hat bereits im April beschlossen, die Kulturstiftung aufzulösen, allerdings unter der Voraussetzung, dass die Gemeinnützigkeit erhalten bleibt und die Stadt keine Grunderwerbssteuer zahlen muss, wenn sie das Kulturhaus übernimmt.

Diese beiden Bedingungen sind erfüllt und somit kann die Auflösung der Stiftung zum 31.12.2015 erfolgen. Die verwaltungstechnische Abwicklung wird noch mit der Kämmerei intern abgeklärt.