Herr Wallner berichtet, dass der Stadtrat in seiner Sitzung im April den
Erlass der Sperrzeitverordnung für Freischankflächen von Gaststätten
beschlossen hat, um einen Betrieb von Wirtschaftsterrassen bis 23:00 Uhr zu
ermöglichen. Die Verwaltung wurde beauftragt, nach Ende der Saison über die
Erfahrungen der Neuregelung zu informieren.
Im Juli und August wurde an den Wochenenden die Einhaltung der Sperrzeit
durch das Ordnungsamt kontrolliert. Unter der Woche übernahm die Polizei nach
Möglichkeit diese Aufgabe.
Durch die Polizei wurde lediglich ein
Verstoß gegen die Freischankflächensperrzeitverordnung festgestellt. Bei den
Kontrollen des Ordnungsamts wurden an den einzelnen Tagen ein bis vier Verstöße
aufgenommen. Bei der überwiegenden Mehrzahl der ca. 40 kontrollierten
Gaststätten wurde die in der Verordnung festgesetzte Sperrzeit eingehalten.
Im Fall der Überschreitung wurde seitens der Verwaltung der Betrieb der
Wirtschaftsterrasse eingestellt, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet
und entsprechende Bußgeldbescheide an die Betroffenen erlassen.
Beschwerden von Anwohnern bezüglich einer Beeinträchtigung des
Ruhebedürfnisses wurden nicht an die Verwaltung herangetragen. Die durch das
Ordnungsamt durchgeführten Kontrollen haben dazu beigetragen, dass dieses auch
durch eine Verlängerung der Sperrzeit nicht beeinträchtigt wird.
Auch im nächsten Jahr wird die Verwaltung die Einhaltung der Sperrzeit
kontrollieren. Dies ist auch Wunsch vieler Gastwirte, um eine einheitliche
Beendigung des Außenbetriebs zu gewährleisten.
Aus ordnungsrechtlicher Sicht kann die durch die Verordnung festgelegte
Sperrzeitregelung aufrecht erhalten bleiben. Eine weitere Ausweitung sollte
jedoch nicht erfolgen.
Der Bericht dient
zur Kenntnisnahme.
Herr Stadtrat Schmidt hat seinerzeit gegen die Sperrzeitverordnung gestimmt, freut sich aber, dass sich die Verordnung bewährt hat.