Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Stadtrat Herrmann verlässt den Sitzungssaal.

 

Herr Taubmann informiert, dass das Kuratorium letzte Woche der Auflösung der Kulturstiftung zugestimmt hat. Die Voraussetzungen, die der Stadtrat bereits für die Auflösung gefordert hat, sind erfüllt. Die Gemeinnützigkeit bleibt durch die Auflösung der Stiftung erhalten und es muss auch keine Grunderwerbssteuer gezahlt werden, wenn das Kulturhaus wieder in städtischen Besitz überführt wird. Damit ist dem Beschluss Rechnung getragen. Die Verwaltung wird versuchen, die Auflösung zum Jahresende 2015 abzuwickeln.