Herr Stadtrat Ochs verweist auf die ausführliche Behandlung im Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss. Trotz aller Schwierigkeiten steckt viel Engagement in diesem Bereich. Der Blick sollte deshalb in die Zukunft gerichtet sein.

Er bittet um Ergänzung des Beschlussvorschlages, dass die Verwaltung beauftragt wird, folgende Punkte zu prüfen und dem zuständigen Gremium zur Entscheidung zu stellen:

1.    Die Umschuldung der Kassenkredite sowie die Personalkostenstundungen durch die Darlehensaufnahme bei der Stiftung.

2.    Die Übertragung von Grundstück und/oder Gebäude in der Beethovenstraße in das Eigentum der Stadt Lauf a.d. Pegnitz, um dieses dann an die Stiftung zu vermieten.

3.    Die Gründung einer GmbH, die zumindest Teile des Personals und Teile des Inventars übernehmen kann und anschließend an Dienstleister für die Stiftung tätig ist, insbesondere die ideale Gesellschafterstruktur Stadt, Stiftung oder beide ist zu prüfen.

Eine weitere Bitte wäre, die Ideen der Verwaltung in den Ausschuss einzubringen, um an einer vermeintlich nicht mehrheitsfähigen Idee diskutieren und trotzdem einen Auftrag oder die Zustimmung formulieren zu können.

Da die Verwaltung sehr ausführliche Protokolle der Referententreffen verfasst, sollten diese in das Ratsinfosystem eingestellt werden.

 

Vorsitzender äußert, dass dem Prüfungsauftrag grundsätzlich nichts entgegensteht.

Es erfolgt eine Abstimmung über den Antrag von Herrn Stadtrat Ochs.

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, folgende Punkte zu prüfen und dem zuständigen Gremium zur Entscheidung zu stellen:

1.    Die Umschuldung der Kassenkredite sowie die Personalkostenstundungen durch die Darlehensaufnahme bei der Stiftung.

2.    Die Übertragung von Grundstück und/oder Gebäude in der Beethovenstraße in das Eigentum der Stadt Lauf a.d. Pegnitz, um dieses dann an die Stiftung zu vermieten.

3.    Die Gründung einer GmbH, die zumindest Teile des Personals und Teile des Inventars übernehmen kann und anschließend an Dienstleister für die Stiftung tätig ist, insbesondere die ideale Gesellschafterstruktur Stadt, Stiftung oder beide ist zu prüfen.

 

 

Abstimmung: einstimmig beschlossen                             Ja: 25  Nein: 0 

 

 

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die Nachtragshaushaltssatzung der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard 2015 mit allen Bestandteilen und Anlagen.