Da Herr Stadtrat Schmidt als 2. Vorsitzender des Dorfvereins Weigenhofen e.V. persönlich beteiligt ist, diskutiert und stimmt er nicht mit ab.

 

Grundsätzlich gibt es für die Stadt keine Verpflichtung Defibrillatoren anzuschaffen.

 

Die Kosten für die Anschaffung von Defibrillatoren belaufen sich auf ca. 1.790,00 Euro. Hinzu kommen Folgekosten, wie neue Akkus (200,00 Euro), die im drei bzw. vier Jahres Rhythmus ausgetauscht werden müssen. Weiterhin benötigt das Gerät jedes zweite Jahr neue Pads (je 76,00 Euro). Diese Kosten können aufgrund des Marktmonopols jederzeit steigen.

 

Ein Defibrillator ist nur dann sinnvoll, wenn bei einer Person tatsächlich ein Herzstillstand entsteht. In Lauf passiert ein derartiger Notfall, laut Herrn Dr. Seitz, sehr selten und wenn, dann eher in der Stadt selbst als in einzelnen Ortsteilen.

 

Der Defibrillator hat einen bestimmten Standort. Der Einsatzort ab diesem Standort beträgt rund 100 Meter. Sollte kein geschulter Bürger vor Ort sein, so muss zunächst die Beschreibung gelesen werden, was einige Zeit in Anspruch nimmt und dadurch unter anderem wertvolle Minuten für den Patienten verloren gehen können. Ein Defibrillator sollte somit nur an Orten angebracht werden, an denen sich viele Menschen versammeln und die Möglichkeit besteht geschultes Personal anzutreffen. Für die Ortsteile selbst wäre es daher sinnvoller das Netz an Rettungskräften auszubauen bzw. zu erweitern. Vorgeschlagen wurde daher die Feuerwehren mit Defibrillatoren auszustatten. Dadurch wären verantwortliche und geschulte Kräfte gegeben.

 

Da dies jedoch zunächst mit den Feuerwehren abgesprochen werden muss, stellt Herr Stadtrat Lang den Antrag den Tagesordnungspunkt bis zur Grundsatzentscheidung mit Feuerwehren zu vertagen.

 

Herr Stadtrat Schweikert stellt den Antrag die Grundsatzdiskussion bezüglich der Anschaffung von Defibrillatoren im Verwaltungsausschuss zu diskutieren.

 


Beschluss:

 

Der Kultur- und Sportausschuss beschließt, dass die Grundsatzdiskussion über eine flächendeckende Anschaffung von Defibrillatoren zunächst mit den Feuerwehr- und Rettungskräften besprochen werden soll. Das Ergebnis hiervon wird anschließend in den Verwaltungsausschuss gegeben.

 

Der Antrag des Dorfvereins Weigenhofen e.V. wird bis zur Grundsatzentscheidung vertagt.