Frau Wamser erklärt, dass wegen mehreren Änderungen in Einnahme- und Ausgabeansätzen sowie Anpassungen im Wirtschaftsplan des Jahres 2015 ein Nachtragshaushalt aufgestellt wurde.

In den Vorberichten zu den geänderten Teilen der Haushaltswirtschaft der Spitalstiftung (kameraler Haushalt) und des Hermann-Keßler-Stifts (Wirtschaftsplan) wurden die geänderten Ansätze näher erläutert und auch auf die Auswirkungen in den Folgejahren eingegangen. Genehmigungspflichtige Bestandteile haben sich nicht ergeben.

 

Herr Stadtrat Ochs ist interessiert, wie sich die Situation künftig darstellen wird. Ein Defizit in der Bilanz ist nicht gleich ein Jahresfehlbetrag. Ohne Unterstützungsmaßnahmen durch die Stadt ist der Betrieb in Zukunft nich liquide. Es muss eine Organisationsform mit einem anderen Rechtsträger gefunden werden, aber der Weg dorthin ist im Moment verwehrt.

 

Frau Wamser entgegnet, dass die Defizite nur planerisch sind und sich erst in den Jahresabschlüssen die tatsächlichen Beträge ergeben.

Das gesetzte Ziel zur Senkung bzw. Vermeidung von Verlusten, sowohl im kameralen als auch im kaufmännischen Haushalt, ist weiter zu verfolgen.

 

Herr Stadtrat Herrmann sagt, solange nicht wirklich alles getan wird, den Geschäftsbetrieb des Hermann-Keßler-Stifts transparent und wirtschaftlich zu gestalten, hält er es für unverantwortlich, die Bürgerinnen und Bürger für diese Fehlbeträge, die noch längere Zeit entstehen werden, in Haftung zu nehmen. Er kann deshalb dem Nachtragshaushalt 2015 und der Satzungsänderung nicht zustimmen.

 

Herr Stadtrat Kern trägt vor, dass Rödl & Partner mit der Suche nach Lösungen beauftragt wurde, um die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens zu verbessern. Diese Verhandlungen sind aus seiner Sicht eindeutig gescheitert. Die Gespräche mit der Stiftungsverwaltung haben in aller Deutlichkeit ergeben, dass die Umwandlung in eine GmbH nicht möglich ist. Man braucht eine andere rechtliche Lösung, aber es macht keinen Sinn, deshalb den Nachtragshaushalt abzulehnen.

 

Nach einem kurzen Wortwechsel innerhalb des Gremiums und der Verwaltung teilt Vorsitzender mit, dass die Verwaltung weiter daran arbeitet und das politische Ziel gesetzt wird, von den negativen Jahresergebnissen herunter zu kommen.


Beschluss:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Nachtragshaushaltssatzung der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard 2015 mit allen Bestandteilen und Anlagen zu beschließen.