Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 3

Frau Nürnberger trägt die Beschlussvorlage und den Beschlussvorschlag der Verwaltung vor.

 

Herr Stadtrat Schweikert und Frau Stadträtin Höpfel beziehen sich auf einen Vergleichsfall in Schönberg. Dem damaligen Vorhaben wurde nicht zugestimmt, sie sehen in diesem Fall Parallelen zum aktuellen Vorhaben und werden aus diesem Grund nicht zustimmen.

 

Frau Nürnberger entgegnet, dass sie aktuell keine Kenntnis von dem damaligen Bauvorhaben habe, sie würde dies aber nachprüfen. 


Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt und Stadtentwicklungsausschussausschuss beschließt:

 

1.      Im Ortsteil Neunhof wird für einen Bereich am westlichen Ortseingang nördlich der Neunhofer Hauptstraße eine Einbeziehungssatzung gemäß §34 Abs.4 Satz 1 Nr.3 BauGB aufgestellt.

2.      Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches für die Einbeziehungssatzung ergibt sich aus dem Plan vom 06.10.2015

3.      Die Ortsabrundungssatzung erhält die Bezeichnung „Westliche Neunhofer Hauptstraße“.

4.      Der Satzungsentwurf vom 06.10.2015 mit Begründung wird beschlussmäßig gebilligt.

5.      Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

6.      Mit dem Aufstellungsbeschluss ist die Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bekannt zu machen.

7.      Gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

8.      Der Flächennutzungsplan ist im Zuge der nächsten Überarbeitung von „Fläche für die Landwirtschaft“ zu „gemischte Baufläche – Dorfgebiet“ zu ändern.