Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
Der Bau-, Umwelt-
und Stadtentwicklungsausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur
Errichtung einer Wohnanlage mit sechs Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem
Grundstück FlNr. 764 der Gemarkung Lauf, Weigmannstr. 39, sowie zu den
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 54 „Areal Döring mit
Änderungen“
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geringfügige Überschreitung der Baugrenzen,
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zweiter Fluchtweg der Tiefgarage außerhalb der
Baugrenzen.
Hinweis im Genehmigungsbescheid:
Zum Schutz der im Bebauungsplan Nr. 54 „Areal Döring“ festgesetzten zu erhaltenden Bäume ist auf die DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ und RAS-LP4-Richtlinie für die „Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsflächen und Tieren bei Baumaßnahmen“ unbedingt erforderlich.