Sitzung: 28.07.2015 BUS/011/2015
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
Der Bau-, Umwelt-
und Stadtentwicklungsausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur
Errichtung eines Sichtschutzzaunes auf dem Grundstück FlNr. 470/46 der
Gemarkung Veldershof, Königsberger Str. 43, und zu den notwendigen Befreiungen
von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 1 „Kotzenhof“
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Einfriedungen
sind mit massiven Sockeln und Tür- bzw. Eckpfeilern zu errichten.
Maschendrahtgewebe sind nur an den seitlichen und hinteren Grundstücksgrößen
zulässig. Einfriedungen mit Strohmatten, farbigen Kunststoffplatten und dgl.
Material sind nicht zulässig.
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Einfriedungen
dürfen nicht höher als 1,25 m sein und müssen sich höhenmäßig den benachbarten
Straßen- und Zwischenzäunen anpassen.