Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Sichtschutzzaunes auf dem Grundstück FlNr. 470/46 der Gemarkung Veldershof, Königsberger Str. 43, und zu den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 1 „Kotzenhof“

 

-        Einfriedungen sind mit massiven Sockeln und Tür- bzw. Eckpfeilern zu errichten. Maschendrahtgewebe sind nur an den seitlichen und hinteren Grundstücksgrößen zulässig. Einfriedungen mit Strohmatten, farbigen Kunststoffplatten und dgl. Material sind nicht zulässig.

-        Einfriedungen dürfen nicht höher als 1,25 m sein und müssen sich höhenmäßig den benachbarten Straßen- und Zwischenzäunen anpassen.