Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Frau Wamser verweist auf die vorliegenden Arbeitsunterlagen und trägt noch eine kurze Erläuterung vor. Der vorliegende Haushalt wird vom Landratsamt so genehmigt werden. Es muss weiterhin die strikte Trennung von Vermögen und Altenheimbetrieb beibehalten werden. Die Verwaltung bittet, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.

 


Beschluss:

 

a)    Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Haushaltssatzung der Glockengießer-Spitalstiftung 2015 mit allen Bestandteilen und Anlagen zu beschließen.

 

b)   Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat, gemäß den Vorschriften der geltenden Geschäftsordnung außerplanmäßige Haushaltsmittel zum Ausgleich der lt. Stiftungshaushalt 2015 voraussichtlichen Defizite der Glockengießer-Spitalstiftung in Höhe von insgesamt 350.710 Euro zu genehmigen.

Davon entfallen 53.310 Euro auf Betriebskostendefizite des Verwaltungshaushalts und 297.400 Euro auf ein Investitionskostendefizit des Vermögenshaushalts der Stiftung. Die Haushaltsmittel sind im städtischen Haushalt bei Haushaltsstellen 0.8902.7099 und 1.8902.9820 zur Verfügung zu stellen. Die Deckung erfolgt aus allgemeinen Haushaltsmitteln/genehmigten Kreditmitteln bzw. über einen Nachtragshaushalt.