Nachtrag: 12.01.2009

Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

I.     Herr Hammerlindl führt aus, dass der Bebauungsplan Nr. 13 „Albert-Schweitzer-Straße“, Tektur Nr. 4, gilt und die Errichtung eines Einfamilienhauses mit einem Laternengeschoss, ca. 15,8 m x 6,2 m geplant ist. Das Satteldach hat eine Neigung von 28 °. Gemäß Bebauungsplan ist die Errichtung nur eines Vollgeschosses zulässig. Ein Laternengeschoss zählt dann nicht als Vollgeschoss, wenn die Wandhöhe der Laterne nicht mehr als 2,3 m und die Breite nicht mehr als die halbe Dachbreite beträgt.

Diese Maße sind jedoch überschritten, so dass das Dachgeschoss als Vollgeschoss zu betrachten ist.

Nachdem an der Westseite der Albert-Schweitzer-Straße eine sehr einheitliche Bebauung mit relativ flachen Satteldächern vorhanden ist und das geplante Vorhaben auch als zweigeschossiges Gebäude erscheint, sollte der Befreiung nicht zugestimmt werden.

 


II.                                                                        Beschluss:

 

Der Bauausschuss lehnt mit 11 : 0 Stimmen die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 1556/18 der Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz, Albert-Schweitzer-Straße, ab,

 

Der notwendigen Befreiung bezüglich der Geschossanzahl II statt I+D wird nicht zugestimmt, da die im Bebauungsplan beabsichtigten Ziele diesem Vorhaben entgegenstehen und nachbarliche Belange beeinträchtigt werden.

 

Herr Stadtrat Offenhammer hat gem. Art. 49 an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.