Nachtrag: 12.01.2009
Sitzung: 13.01.2009 BauA/001/2009
Beschluss: einstimmig abgelehnt
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
I. Herr Hammerlindl führt aus, dass der
Bebauungsplan Nr. 13 „Albert-Schweitzer-Straße“, Tektur Nr. 4, gilt und die
Errichtung eines Einfamilienhauses mit einem Laternengeschoss, ca. 15,8 m x 6,2
m geplant ist. Das Satteldach hat eine Neigung von 28 °. Gemäß Bebauungsplan
ist die Errichtung nur eines Vollgeschosses zulässig. Ein Laternengeschoss
zählt dann nicht als Vollgeschoss, wenn die Wandhöhe der Laterne nicht mehr als
2,3 m und die Breite nicht mehr als die halbe Dachbreite beträgt.
Diese Maße sind jedoch überschritten, so dass das Dachgeschoss als Vollgeschoss
zu betrachten ist.
Nachdem an der Westseite der Albert-Schweitzer-Straße eine sehr einheitliche
Bebauung mit relativ flachen Satteldächern vorhanden ist und das geplante
Vorhaben auch als zweigeschossiges Gebäude erscheint, sollte der Befreiung
nicht zugestimmt werden.
II. Beschluss:
Der Bauausschuss
lehnt mit 11 : 0 Stimmen die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem
Grundstück FlNr. 1556/18 der Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz,
Albert-Schweitzer-Straße, ab,
Der notwendigen
Befreiung bezüglich der Geschossanzahl II statt I+D wird nicht zugestimmt, da
die im Bebauungsplan beabsichtigten Ziele diesem Vorhaben entgegenstehen und
nachbarliche Belange beeinträchtigt werden.
Herr Stadtrat
Offenhammer hat gem. Art. 49 an der Beratung und Beschlussfassung nicht
teilgenommen.