Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss erteilt das grundsätzliche Einvernehmen zur Errichtung einer Wohnanlage mit 28 Wohneinheiten auf dem Grundstück FlNr. 858, Gemarkung Lauf, Kriemhildstr. 1-5 und den notwendigen Abweichungen von folgenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 67 „ An der Waldstraße –Teil 1“:

-       Überschreitung der Baugrenze beim Gebäude,

-       Überschreitung der Baugrenze durch Fassadenvorsprünge (Balkone) auf einer Breite von 3,50 m und einer Tiefe von 2,75 m,

-       Überschreitung der Gaubenbreite (Treppenhaus) um 1,60 m

-       Erker mit Flachdach statt Satteldach,

-       Einfriedung entlang der öffentlichen Verkehrsfläche.