Beschluss:
Der Bau-, Umwelt-
und Stadtentwicklungsausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur
Umnutzung von Teilbereichen der Gebäude Bahnhofstr. 6 und 8 auf den
Grundstücken FlNr. 333 und 332 der Gemarkung Lauf.
Die
sanierungsrechtliche Genehmigung gem. § 144 BauGB wird erteilt.
Das Landratsamt Nürnberger Land wird gebeten, den Stellplatzbedarf zu
überprüfen.