Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt
dem Stadtrat:
Die Stadt Lauf a.d. Pegnitz erlässt die als Anlage beigefügte Neufassung der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung (Entwässerungssatzung – EWS).
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses und der Niederschrift als Anlage beigefügt.