Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Frau Walter verweist auf die vorliegende Arbeitsunterlage und trägt noch eine kurze Erläuterung vor. Nachdem im April diesen Jahres die Endabrechnung der Betriebskostenförderung für den Abrechnungszeitraum September 2013 bis Dezember 2014 abschließend berechnet wurde, steht der tatsächliche Betrag der im Haushaltsjahr 2015 auszuzahlenden Mittel fest. Die Stadt Lauf ist gemäß Art. 18 ff BayKiBiG zur Zahlung der Betriebskostenförderung gesetzlich verpflichtet. Die Verwaltung bittet daher, dem Beschlussvorschlag entsprechend zu folgen.


Beschluss:

 

Der Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss empfiehlt dem Stadtrat auf der Haushaltsstelle 0.4649.7008 die überplanmäßigen Mehrausgaben in Höhe von insgesamt 603.500,00 € zur Verfügung zu stellen. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt anteilig durch überplanmäßige Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt 354.900,00 Euro auf der Haushaltsstelle 0.4649.1714.