Nachtrag: 12.01.2009

Beschluss: zurückgestellt

I.       Herr Hammerlindl führt aus, dass auf dem Gelände der Fa. Döbrich & Heckel als Ersatz für den bestehenden REWE-Markt in der Nürnberger Straße einer neuer Supermarkt errichtet werden soll.

 

Geplant ist ein Gebäude mit einer Länge von ca. 210 m entlang der Langwiesenstraße und 142 Parkplätze an der Nürnberger Straße.

 

Als Verkaufsfläche sind für den REWE-Super- und Getränkemarkt ca. 2000 m² und weitere ca. 2000 m² für „ergänzenden Wettbewerb“, wobei einzelne Größen und Betreiber noch nicht festliegen.

 

Die in der Wetzendorfer Straße und der Röthenbacher Straße bestehenden Märkte sollen weiter betrieben werden.

 

Die Grundstücke sind im FNP als „gewerbliche Baufläche“ dargestellt, für die geplante Nutzung ist aufgrund der Größe der Verkaufsfläche eine Darstellung als „Sonderbaufläche Supermarkt, Einkaufszentrum“ notwendig.

 

Weiterhin ist bei einem Einzelhandelsprojekt dieser Größenordnung ein Raumordnungsverfahren durch die Regierung von Mittelfranken durchzuführen. Hierzu sind Gutachten zu erstellen, durch die z.B. die Auswirkungen des Vorhabens auf die Innenstadt bzw. auf umliegende Gemeinden ermittelt werden.

 

Außerdem ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich, um z.B. die Frage der Erschließung – Errichtung einer Linksabbiegespur in der Nürnberger Straße - oder nachbarliche Konflikte zu lösen.

 

Wenn die Ansiedlung eines derartigen Einzelhandelsprojektes politisch gewünscht wird, sollte mit dem Investor ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden, in dem festgelegt wird, dass sämtliche für die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens erforderliche Maßnahmen von ihm auf seine Kosten durchgeführt werden. Die Bereitschaft hierzu wurde in der Anfrage bereits bekundet.

Nach einer kurzen Diskussion herrscht Übereinstimmung darüber, den Tagesordnungspunkt in die Fraktionen zu verweisen bzw. in der nächsten Sitzung des Arbeitskreises „Stadtentwicklung“ am 03.02.2009 zu behandeln. Die Verwaltung wird gebeten, ergänzende Unterlagen an die Fraktionsvorsitzenden hinauszugeben.

Damit besteht Einverständnis.