I. Herr Hammerlindl führt
aus, dass auf dem Gelände der Fa. Döbrich & Heckel als Ersatz für den
bestehenden REWE-Markt in der Nürnberger Straße einer neuer Supermarkt
errichtet werden soll.
Geplant ist ein Gebäude mit einer Länge von
ca. 210 m entlang der Langwiesenstraße und 142 Parkplätze an der Nürnberger
Straße.
Als Verkaufsfläche sind für den REWE-Super-
und Getränkemarkt ca. 2000 m² und weitere ca. 2000 m² für „ergänzenden
Wettbewerb“, wobei einzelne Größen und Betreiber noch nicht festliegen.
Die in der Wetzendorfer Straße und der
Röthenbacher Straße bestehenden Märkte sollen weiter betrieben werden.
Die Grundstücke sind im FNP als „gewerbliche
Baufläche“ dargestellt, für die geplante Nutzung ist aufgrund der Größe der
Verkaufsfläche eine Darstellung als „Sonderbaufläche Supermarkt,
Einkaufszentrum“ notwendig.
Weiterhin ist bei einem Einzelhandelsprojekt
dieser Größenordnung ein Raumordnungsverfahren durch die Regierung von
Mittelfranken durchzuführen. Hierzu sind Gutachten zu erstellen, durch die z.B.
die Auswirkungen des Vorhabens auf die Innenstadt bzw. auf umliegende Gemeinden
ermittelt werden.
Außerdem ist die Aufstellung eines
Bebauungsplans erforderlich, um z.B. die Frage der Erschließung – Errichtung
einer Linksabbiegespur in der Nürnberger Straße - oder nachbarliche Konflikte
zu lösen.
Wenn die Ansiedlung eines derartigen
Einzelhandelsprojektes politisch gewünscht wird, sollte mit dem Investor ein
städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden, in dem festgelegt wird, dass
sämtliche für die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens erforderliche Maßnahmen
von ihm auf seine Kosten durchgeführt werden. Die Bereitschaft hierzu wurde in
der Anfrage bereits bekundet.
Nach einer kurzen Diskussion herrscht Übereinstimmung darüber, den
Tagesordnungspunkt in die Fraktionen zu verweisen bzw. in der nächsten Sitzung
des Arbeitskreises „Stadtentwicklung“ am 03.02.2009 zu behandeln. Die Verwaltung
wird gebeten, ergänzende Unterlagen an die Fraktionsvorsitzenden hinauszugeben.
Damit besteht Einverständnis.