Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0

Frau Wamser verweist auf die vorliegende Arbeitsunterlage und trägt eine kurze Erläuterung vor.


Beschluss:

 

b) Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben

 

Der Stadtrat genehmigt die gemäß § 13 Abs. 2 Ziff. 2 Buchstabe c  i. V. m. § 9 Abs. 1 Ziff. 1 Buchstabe b der GeschO über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2014 aus der Jahresrechnung der Stadt Lauf a.d.Pegnitz.

Die Zusammenstellung der Haushaltsüberschreitungen ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt

 

 

c) Genehmigung des Budgetübertrags

 

Beschluss:

 

Gemäß Ziff. V der Budgetrichtlinien der Stadt Lauf a.d.Peg. genehmigt der Stadtrat den Übertrag nicht verbrauchter Budgetmittel in Höhe von insgesamt 30.550 Euro vom Haushaltsjahr 2014 in das Haushaltsjahr 2015. Der Übertrag erfolgt in Form von Haushaltsausgaberesten des Verwaltungshaushalts.

 

 

d) Genehmigung der in Abgang zu stellenden bzw. umgebuchten Haushaltsreste des Vermögenshaushalts

 

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat hat Kenntnis von den vorhandenen und gebildeten Haushaltsresten im Vermögenshaushalt.

Gesetzlich in Abgang zu stellen waren Einnahmereste in Höhe von 838.913,60 Euro.

Aus den zum weiteren Übertrag vorhandenen möglichen Haushaltsausgaberesten der Vorjahre in Höhe von 4.261.497,37 Euro wurden 1.283.417,37 Euro in Abgang gestellt, da sie für ihren Zweck nicht mehr benötigt werden. Im weiter übertragenen Betrag von 2.978.080 Euro sind auch die ursprünglich mit 21.500 Euro umgeschichteten Mittel der HHStelle 1.6384.9510, Kunigundengasse, mit einem Rest von 17.800 Euro enthalten, die der Bau- und Umweltausschuss mit Beschluss vom 24.03.2015 als außerplanmäßige Deckungsmittel für die Haushaltsstelle 1.6323.9510, Fußgängerunterführung Bhf., genehmigt hat.

 

Für die genannten in Abgang gestellten Beträge und die Umschichtung der Ausgabereste wird hiermit gemäß den Vorschriften der GO und der KommHV-K zur Jahresrechnung die Genehmigung erteilt.

 

Außerdem wird zur Kenntnis genommen, dass mögliche neue Haushaltsausgabereste des Jahres 2014 in Höhe von 957.572,37 Euro nicht mehr benötigt werden und deshalb nicht nach 2015 übertragen wurden.

 

Bei HHStelle 1.7500.9600 Betriebsanlagen Friedhöfe sind 14.000 Euro an Haushaltsresten gebildet worden, die im Jahr 2015 zur Deckung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 12.000 Euro bei HHStelle 1.7500.9357 (Anschaffung Fahrzeuge für den Friedhof) dienen sollen, da für Betriebsanlagen im Jahr 2015 nur noch 2.000 Euro benötigt werden; die Umschichtung der Haushaltsreste in 2015 wird hiermit genehmigt.