Sitzung: 30.04.2015 StR/004/2015
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0
Vorlage: FB 5/035/2015
Frau Nürnberger erläutert die Arbeitsunterlage, geht kurz auf die Schwerpunkte der Einwendungen ein und bittet, der Beschlussempfehlung der Verwaltung zu folgen.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Lauf a.d. Pegnitz beschließt:
1.
Es wird
festgestellt, dass bei der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange kein Einwände vorgebracht wurden bzw. keine Äußerungen
eingegangen sind von
·
Planungsverband
Industrieregion Mittelfranken, Nürnberg
·
Staatliches
Bauamt Nürnberg
·
Städtische
Werke Lauf GmbH
·
Gasversorgung
Lauf GmbH
·
Bisping
& Bisping GmbH &Co. KG
·
Polizeiinspektion
Lauf
·
Kabel
Deutschland
·
Vermessungsamt
Nürnberg
·
Amt für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth
·
Bayerisches
Landesamt für Denkmalpflege
·
Landesamt
für Denkmalpflege, Abt. für Vor- und Frühgeschichte, Nürnberg
·
Bund
Naturschutz OG Lauf
·
Herr
Kreisbrandrat Norbert Thiel
2.
Es wird
festgestellt, dass bei der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange auf Stellungnahmen hingewiesen wurde, die bereits in
früheren Verfahrensabschnitten abgegeben wurden. Diese wurden bereits im
laufenden Verfahren behandelt.
·
Regierung
von Mittelfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, Ansbach
·
Wasserwirtschaftsamt
Nürnberg
·
N-ERGIE
Netz GmbH, Main-Donau Netz-Gesellschaft
·
Deutsche
Telekom Technik GmbH
3.
Zu den
bei der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
vorgebrachten Äußerungen zur Planung wird festgestellt:
Landratsamt Nürnberger Land
Untere Naturschutzbehörde:
Die Ersatzaufforstung/ Kompensation erfolgt auf dem Grundstück FlNr. 226 der Gemarkung
Beerbach und ist im Umweltbericht (S. 17) dargestellt.
4.
Zu den
im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegungen des Bebauungsplanentwurfs Nr.
103 „ Am Mangarten II“ in der Fassung vom 10.03.2015 vorgebrachten Äußerungen
zur Planung wird festgestellt:
a)
Die
Baugrenze im nördlichen Bereich verläuft für die Wohnbebauung weiterhin mit
einem Abstand von 14,0 m zur östlichen Grundstücksgrenze.
b)
Der
Bebauungsplan setzt einen privaten Erschließungsweg an der westlichen Grenze
fest. Eine Verlegung des privaten Erschließungsweges an die Ostseite ist nicht
sinnvoll.
c)
Der
Bebauungsplanentwurf setzt einen privaten Erschließungsweg sowie Flächen für
Garagen/Carports einschl. deren Zufahrten fest. Die Nutzung von
Nachbargrundstücken außerhalb des Geltungsbereiches ist für die Erschließung
nicht erforderlich.
d)
Die
Hecke an der Nordgrenze dient zur Eingrünung des Baugrundstücks. Sie wird in
der Höhe auf 2 m, begrenzt und mit einer Mindestbreite von 1 m festgesetzt.
5.
Der Bebauungsplan Nr. 103 „ Am Mangarten II“ vom
29.04.2014 in der Fassung der
letzten Änderung vom 30.04.2015 wird hiermit als Satzung nach § 10 BauGB
aufgestellt.
Der Textteil hat folgenden Wortlaut:
„Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt aufgrund der §§ 1 Abs. 3, 2, Abs. 1, 9, 10
und 30 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) und des Art. 81 Abs. 2 der Bayer. Bauordnung
(BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. Seite 588) in
Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. Seite 796) folgende
S a t z u n g
für den Bebauungsplan Nr. 103 der Stadt Lauf
a.d. Pegnitz für das Baugebiet
„Am Mangarten II“
§ 1
(1)
Für den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 103 gilt der vom Stadtbauamt Lauf a.d.
Pegnitz ausgearbeitete Plan vom 29.04.2014 in der Fassung der letzten Änderung
vom 30.04.2015, der zusammen mit diesem Textteil den Bebauungsplan bildet.
(2)
Die
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Plan.
§ 2
Dieser Bebauungsplan tritt gemäß 3 10 Abs. 3 BauGB mit dem Tage der
Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle früheren städtebaulichen
Festsetzungen, welche diesem Bebauungsplan ent- oder widersprechen, außer
Kraft.“
6.
Das
Stadtbauamt wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.