Sitzung: 30.04.2015 StR/004/2015
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 1
Vorlage: FB 1/016/2015
Herr Taubmann bezieht sich auf die ausführliche Vorberatung im Kultur- und Sportausschuss, in dem zwei Alternativvorschläge vorgetragen wurden. Die Mitglieder des Ausschusses haben den Vorschlag der Verwaltung mitgetragen und eine einstimmige Empfehlung ausgesprochen.
Nach einem kurzen Wortwechsel innerhalb des Gremiums und einigen Rückfragen zur Preisdifferenzierung zwischen dem gedruckten und dem elektronischen Medium der Bildung, die von der Verwaltung umfassend beantwortet werden, stellt Herr Stadtrat Ittner einen Antrag zur Geschäftsordnung, die Versäumnisgebühr einheitlich auf 2,00 Euro pro Woche abzuändern
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Die Versäumnisgebühr wird in § 5 Abs. 1 Buchstabe b) wie folgt geändert:
Für Compact-Discs, DVD´s, CD-ROMs und Lehrprogramme 2,00 Euro pro Woche
Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt Ja:
6 Nein: 19
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die nachstehende Änderungssatzung für die Gebührensatzung der Stadtbücherei Lauf a.d. Pegnitz.
Änderung
der Gebührensatzung für die Stadtbücherei
der Stadt
Lauf a.d. Pegnitz
Die Stadt Lauf a.d. Pegnitz erlässt auf Grund der Art. 2
Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl S. 264), zuletzt geändert am 11. März
2014 (GVBl S. 70) folgende
Änderungssatzung
vom
(Ausfertigungsdatum)
§ 5 Versäumnisgebühr wird in Abs. 1 Buchstaben a und b wie folgt geändert:
„a) für Bücher und Zeitschriften 2,00 Euro je angefangener Woche
b) für Compact-Discs, DVD, CD-ROMs und Lehrprogramme 2,00 Euro pro Tag.“
§ 2 Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Lauf a.d. Pegnitz, den (Ausfertigungsdatum)
Stadtverwaltung Lauf a.d. Pegnitz
Benedikt Bisping
Erster Bürgermeister
Die Verwaltung wird mit der umgehenden Umsetzung der Satzungsänderung beauftragt.