Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 1

Herr Taubmann bezieht sich auf die ausführliche Vorberatung im Kultur- und Sportausschuss, in dem zwei Alternativvorschläge vorgetragen wurden. Die Mitglieder des Ausschusses haben den Vorschlag der Verwaltung mitgetragen und eine einstimmige Empfehlung ausgesprochen.

 

Nach einem kurzen Wortwechsel innerhalb des Gremiums und einigen Rückfragen zur Preisdifferenzierung zwischen dem gedruckten und dem elektronischen Medium der Bildung, die von der Verwaltung umfassend beantwortet werden, stellt Herr Stadtrat Ittner einen Antrag zur Geschäftsordnung, die Versäumnisgebühr einheitlich auf 2,00 Euro pro Woche abzuändern

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die Versäumnisgebühr wird in § 5 Abs. 1 Buchstabe b) wie folgt geändert:

Für Compact-Discs, DVD´s, CD-ROMs und Lehrprogramme 2,00 Euro pro Woche

 

Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt                              Ja: 6  Nein: 19 

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die nachstehende Änderungssatzung für die Gebührensatzung der Stadtbücherei Lauf a.d. Pegnitz.

 

Änderung der Gebührensatzung für die Stadtbücherei

der Stadt Lauf a.d. Pegnitz

 

Die Stadt Lauf a.d. Pegnitz erlässt auf Grund der Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl S. 264), zuletzt geändert am 11. März 2014 (GVBl S. 70) folgende

 

Änderungssatzung

vom (Ausfertigungsdatum)

 

§ 5 Versäumnisgebühr wird in Abs. 1 Buchstaben a und b wie folgt geändert:

                „a) für Bücher und Zeitschriften 2,00 Euro je angefangener Woche

                 b) für Compact-Discs, DVD, CD-ROMs und Lehrprogramme 2,00 Euro pro Tag.“

 

§ 2          Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Lauf a.d. Pegnitz, den (Ausfertigungsdatum)

Stadtverwaltung Lauf a.d. Pegnitz

 

Benedikt Bisping

Erster Bürgermeister

Die Verwaltung wird mit der umgehenden Umsetzung der Satzungsänderung beauftragt.