Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1

Herr Wallner gibt noch eine kurze Ausführung zur vorliegenden Arbeitsunterlage. In § 2 Abs. 1 der Verordnung muss das Wort wer gestrichen werden. Er bittet darum, eine Beschlussempfehlung an den Stadtrat auszusprechen.

 

Nach einem kurzen Wortwechsel innerhalb des Gremiums, in dessen Äußerungen gebeten wird, die Belange der Anwohner zu berücksichtigen und die Sperrzeit im Auge zu behalten, werden auch Bedenken geäußert und vorgeschlagen, die Verordnung ein Jahr zu testen, die Problemfälle aufzulisten und danach neu zu befinden.

 

Herr Wallner stellt klar, wenn Verstöße festgestellt werden, wird ein Bußgeld verhängt. Ob es bei weiteren Vergehen für die Gaststättenbetreiber wirtschaftlich rentabel ist, ist dann fraglich.

Die bisherige Sperrzeit wurde sowieso nie eingehalten und auf Beschwerden der Nachbarn wurde immer eingeschritten.

 

Vorsitzender wirbt dafür, die Verordnung nicht auf ein Jahr zu begrenzen. Er könnte sich jedoch vorstellen, nach entsprechenden Erfahrungen einen umfassenden Bericht zu erstellen, um dann erneut über eventuelle Kompromisse in der Verordnung zu beraten. Zu einer modernen Stadt gehört auch eine derartige Verordnung. Nach der Saison soll ein entsprechender Bericht vorgelegt werden.

 

Herr Stadtrat Schmidt stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung, die Verordnung vorerst auf ein Jahr zu begrenzen.

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, die vorliegende Verordnung über die Sperrzeit für Freischankflächen von Gaststätten auf ein Jahr zu befristen.

 

 

Abstimmung: mehrheitlich beschlossen            Ja: 2  Nein: 13    


Beschluss:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Der Erlass einer Verordnung über die Sperrzeit für Freischankflächen von Gaststätten wird beschlossen. Die Verordnung ist als Anlage beigefügt und Bestandteil des Beschlusses.