Nachtrag: 12.01.2009

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

I.       Herr Hammerlindl führt aus, dass der Bebauungsplan Nr. 44 „Steinbruch“, Tektur Nr. 2, gilt und für diese Grundstücke eine Bebauung mit Reihen- oder Doppelhäusern festgesetzt ist. Nun wird angefragt, ob stattdessen eine Bebauung mit einem Einfamilienhaus, E+D, ca. 10,50 m x 9,75, möglich ist. Auf der Nordgrenze soll eine Doppelgarage mit Flachdach errichtet werden. Befreiungen bezüglich der Überschreitung der Baugrenze, Einzelhaus statt Doppelhaus, Dachneigung, Grundfläche und Fassadengiebel sind notwendig. Da im Bebauungsplangebiet bereits zahlreiche Befreiungen erteilt wurden, sollten auch diese in Aussicht gestellt werden.

 


II.                                                                        Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt mit 12 : 0 Stimmen das Einverständnis zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf den Grundstücken FlNr. 2262 Tfl., 2271, 2272 und 2273 Tfl. der Gemarkung Lauf, Schubertstraße.

Den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans

 

- Überschreitung der östlichen Baugrenze um 4-5 m,

- Einzelhaus statt Doppelhaus/Reihenhaus,

- Dachneigung 45° statt max. 43°,

- Grundfläche Wohnhaus 107 m² statt 70 m²,

- Fassadengiebel

 

wird zugestimmt.