Nachtrag: 12.01.2009
Sitzung: 13.01.2009 BauA/001/2009
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
I. Herr Hammerlindl führt
aus, dass der Bebauungsplan Nr. 44 „Steinbruch“, Tektur Nr. 2, gilt und für
diese Grundstücke eine Bebauung mit Reihen- oder Doppelhäusern festgesetzt ist.
Nun wird angefragt, ob stattdessen eine Bebauung mit einem Einfamilienhaus,
E+D, ca. 10,50 m x 9,75, möglich ist. Auf der Nordgrenze soll eine Doppelgarage
mit Flachdach errichtet werden. Befreiungen bezüglich der Überschreitung der
Baugrenze, Einzelhaus statt Doppelhaus, Dachneigung, Grundfläche und
Fassadengiebel sind notwendig. Da im Bebauungsplangebiet bereits zahlreiche
Befreiungen erteilt wurden, sollten auch diese in Aussicht gestellt werden.
II. Beschluss:
Der Bauausschuss
erteilt mit 12 : 0 Stimmen das Einverständnis zur Errichtung eines
Einfamilienhauses auf den Grundstücken FlNr. 2262 Tfl., 2271, 2272 und 2273
Tfl. der Gemarkung Lauf, Schubertstraße.
Den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans
- Überschreitung
der östlichen Baugrenze um 4-5 m,
- Einzelhaus statt
Doppelhaus/Reihenhaus,
- Dachneigung 45°
statt max. 43°,
- Grundfläche
Wohnhaus 107 m² statt 70 m²,
- Fassadengiebel
wird zugestimmt.