Sitzung: 19.03.2015 VerwA/002/2015
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0
Vorlage: FB 1/015/2015
Herr Taubmann führt aus, dass der Betrieb des
Hermann-Keßler-Stifts die Behandlung eines zukünftigen Wirtschaftsplanes mit
einem Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 erfordert.
Der Verwaltung war bei der Erstellung der Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt durchaus bewusst, dass allein aus den Informationen der Vorlage und den zugehörigen Anlagen kein Beschluss des Ausschusses zu erwarten ist.
Der Heimleiter wird den Wirtschaftsplan noch näher erläutern und auch die Notwendigkeit einer Entscheidung zum Stellenplan darlegen.
Die Vorgehensweise zu diesem Tagesordnungspunkt wurde erst am letzten Donnerstag mit den Referenten für das Pflegeheim besprochen und wegen der Ladungsfrist direkt nach der Besprechung noch auf die heutige Tagesordnung genommen.
In früheren Jahren wurde immer der Haushaltsplan der Glockengießer-Spitalstiftung einschließlich Wirtschafts- und Stellenplan beraten und beschlossen. Da aber zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Haushalt für die Stiftung vorgelegt werden kann, braucht die Heimleitung eine Sicherheit für die weitere kaufmännische Arbeit im Pflegeheim. Diese Sicherheit soll durch eine Beschlussfassung im Vorgriff auf den noch zu beratenden Haushalt der Stiftung sowohl zu dem vorgelegten Entwurf eines Wirtschaftsplan als auch zu dem vorgelegten Stellenplan, der ebenfalls später Bestandteil der Haushaltssatzung wird, gewährt werden.
Zur Neueinstellung von notwendigem Personal und/oder Verlängerung von Arbeitsverträgen benötigt das Hermann-Keßler-Stift die Legitimation durch die zuständigen Gremien. Insbesondere sind die benötigten Mittel zur Verfügung zu stellen.
Da für die Glockengießer-Spitalstiftung allerdings noch kein Haushalts- und Wirtschaftsplan für das Jahr 2015 vorliegt, gelten hier die Vorschriften über die vorläufige Haushaltsführung gemäß Art. 69 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 GO. Danach sind finanzielle Leistungen, für die eine rechtliche Verpflichtung besteht, aus künftig zu erwartenden Einnahmen oder Erträgen des neuen Jahres zu erbringen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um bereits bestehende oder neue Verpflichtungen handelt. Arbeitsvertragliche Regelungen, höherer Personalaufwand aufgrund tarifrechtlicher Bestimmungen und/oder die Erfüllung neuer gesetzlicher Aufgaben stellen gerade solche rechtlichen Verpflichtungen dar. Insbesondere machen sie aber keine Änderung des Stellenplans notwendig (Art. 68 Abs. 3 Nr. 2 GO).
Der noch geltende Stellenplan 2014 ist somit weiterhin gültig und legitimiert, die aktuell anstehenden Einstellungen, Vertragsverlängerungen und daraus entstehenden Kosten. Sie bilden die Grundlage für die Ausgabeansätze im künftigen Wirtschaftsplan und die Planstellen im dazugehörigen Stellenplan 2015. Die überlassenen Entwürfe des Stellenplans und des Wirtschaftsplans dienen insoweit zur Kenntnis. Selbstverständlich werden der endgültige Wirtschaftsplan mit allen zugehörigen Bestandteilen (Vermögens- und Erfolgsplan) und der Stellenplan im Rahmen der Beratung des Stiftungshaushalts nochmals den Gremien baldmöglichst vorgelegt, um dann vom Stadtrat endgültig als Haushaltssatzung beschlossen werden zu können.
Dazu sind jedoch weitere Vorarbeiten durch den beauftragten Kommunalen Prüfungsverband erforderlich, die aus Termingründen zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht erledigt werden konnten.
Die Verwaltung unterbreitet dem Ausschuss aufgrund des vorgetragenen Sachverhalts einen gegenüber dem bereits unterbreiteten Beschlussvorschlag etwas geänderten neuen Beschlussvorschlag, der wie folgt lautet
„Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:
Der Stadtrat hat Kenntnis von den aufgrund gesetzlicher Vorgaben notwendigen Änderungen im Personalstand des Hermann-Keßler-Stifts und die daraus resultierenden künftigen Personalkosten. Im Vorgriff auf den Haushalts- und Wirtschaftsplan 2015 werden die notwendigen vertraglichen Entscheidungen und Personalkosten genehmigt. Die Ausgaben sind in den Wirtschaftsplan 2015 und die Planstellen in den Stellenplan 2015 einzustellen.“
Herr Strauß nutzt heute gerne die Möglichkeit, die Vorplanung - ein Budget - für den Heimbetrieb und die
Stellenplanung für 2015 vorzustellen. Er spricht hier heute ausschließlich über
das Hermann-Keßler-Stift, nicht über die Stiftung.
Die Stellenplanung führt auf der Basis einer geplanten monatlichen
Belegung bzw. Belegungsstrukturveränderung zu den hier dargestellten
Aufwendungen. Diesen Personalkostenansatz im Kontext eines wahrscheinlichen
Gesamtergebnisses des Heimbetriebs zu betrachten und vorzustellen, hält er für
sinnvoll.
Er bedankt sich daher ausdrücklich bei den Altenheimreferenten und Herrn
Taubmann dafür, dass man ihm über diesen Weg heute die Möglichkeit offeriert,
über diese Zahlen und mögliche Szenarien für den Heimbetrieb bzw. für die
Stiftung zu sprechen und ggf. bei Bedarf Fragen zu beantworten.
Mehrere Faktoren haben für eine kurzfristige Reflektion der
Ist-Situation gesprochen. Zum einen die Option, zum 01.08.2015 Pflegesatzverhandlungen
mit dem Ziel zu führen, ein positiveres oder weniger negatives Jahresergebnis
schon für 2015 zu erzielen. Dazu wäre es allerdings notwendig, spätestens im
Juni d.J. das Antragsverfahren zu eröffnen und damit spätestens Anfang Mai d.J.
das dafür notwendige Zahlenwerk bereitzustellen. Ein dahingehender Beschluss
sollte daher im April vorliegen.
Im Kreis der Altenheimreferenten wurden andere Szenarien diskutiert, u.
a. die Möglichkeit, Heimbetrieb und Stiftung zu trennen. Dies könnte ein Weg sein,
die Kostenbelastungen langfristig für Bewohner und Angehörige weniger stark
ansteigen lassen zu müssen und trotzdem zu einem ausgeglichenen Haushalt,
beispielsweise ab 2017, kommen zu können. Bei einer solchen Planung wären
Pflegesatzverhandlungen u.U. erst zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoll.
Dass eine solche Entscheidung grundsätzlichen Einfluss auf die
Vermögens- und Finanzsituation der Stiftung in den Folgejahren hat, wurde mit
den Altenheimreferenten bereits erörtert. Von daher erschien es wenig sinnvoll,
zumindest im momentanen Stadium der Überlegungen, diese im WKPV
vorgeschriebenen Unterlagen für einen vollständen WP schon jetzt zu entwickeln.
Ein weiterer Punkt, der hoffentlich für die Genehmigung eines Budgets für den Heimbetrieb
spricht, ist eine gewisse Planungssicherheit. Sicher zu Recht wurde er im
letzten Jahr bei einigen aus seiner Sicht notwendigen, aber ungeplanten
Ausgaben, darauf verwiesen, dass diese durch einen Wirtschaftsplan gedeckt sein
müssen. Da nicht nur er wusste, dass der Planungsansatz nicht eingehalten
werden kann, hat er diese Ausgaben daraufhin nicht getätigt.
Zu Ende gedacht bedeutet dies aber, dass er seit 01.01.15 regelmäßig
Ausgaben im Rahmen eines Heimbetriebes tätigt, die er in seiner Verantwortung
als Heimleiter für notwendig erachtet, zumindest aber im Ergebnis nicht
vollständig refinanzierbar sind. Eine vergleichbare Situation ergibt sich im
Personalaufwand. Der verbindliche Stellenschlüssel zwingt ihn, eine bestimmte
Menge an Personal vorzuhalten. Dies wird aber hinsichtlich der dadurch
entstehenden Kosten nicht vollständig refinanziert.
Zu den Zahlen selbst: Zur Planung 2014 verfügte er weder über
Vergleichswerte aus dem Vorjahr, noch über Hochrechnungen hinsichtlich der
Personalkosten aus dem Personalamt. Dies war ausschließlich der Terminwünsche
geschuldet und ist kein Vorwurf ans Personalamt. Die von ihm hilfsweise
vorgenommenen Berechnungen waren bar jeder Erfahrung mit tarifrechtlichen
Verpflichtungen daher hinsichtlich der tatsächlichen Kosten zu optimistisch.
Hinsichtlich des angenommenen Zeitfensters zum Abarbeiten der Mängel und
Einführung der EDV leider auch. Statt geplanter 3,1 Mio werden etwa 3,5 Mio
Personalaufwand in JA 2014 stehen. Diese Projekte wurden aber abgeschlossen und
sollten das Jahr 2015 nicht mehr stark tangieren.
Zum Vergleich mit diesem Ist-Wert von ca. 3,5 Mio. stellt der Ansatz für
2015 lediglich eine Erhöhung um ca. 150.000 Euro dar. Darin enthalten sind die
Erhöhung des Tariflohns für 2015, die Kosten für den Bereitschaftsdienst,
zusätzliches Personal für die Versorgung sich aus der geplanten
Bewohnerstrukturveränderung ergebenden Verpflichtung und für das zusätzliche
Personal, um die ab 01.07.15 geforderte Nachtwachenbesetzung mit
kleinstmöglichen Kostenerhöhungen umsetzen zu können.
De Fakto kommt der Planungsansatz im Vergleich zu 2014 sogar einer
kleinen Reduzierung gleich, da entfallende Sachkosten - Fremdvergabe FA Fürst
für den Bereich Reinigung - durch eigenes Personal ausgeglichen wurden. Das ist
ein äußerst ambitionierter Plan, machbar, aber sehr sportlich, insbesondere bei
eher steigenden qualitativen Ansprüchen.
Der Mengenmäßige Personalansatz entspricht damit fast dem für Bayern
vorgeschriebenen Personalschlüssel. Fast, weil die ab 01.07.15 geforderte
Mindestnachtwachenbesetzung nicht vollständig durch Verlagerung von Tagdiensten
in die Nacht umzusetzen ist. Der schon hohe Anteil der ungedeckten Kosten im
Personalbereich steigt daher noch an und bleibt damit das Hauptproblem der in
2015 und Folgejahren zu erwartenden Fehlbeträge, die von der Stiftung resp. der
Stadt auszugleichen wäre.
Andererseits werden 2015 mit diesem Personalansatz auch erheblich höhere
Erlöse als 2014 erzielt, so dass der Anteil der Personalkosten am Umsatz auf
wirtschaftlich „gesündere“ 77 % sinken könnte (statt über 80%). Dies ist
möglich, da eine Dienstplanung bis zu einem bestimmten Niveau einer
Bewohnerstruktur fix ist. Das Bedeutet, dass wir in 2014 weitgehend mit einer
belegungsunabhängigen Mindestplanung gearbeitet haben, die qualitativ notwendig
war, aber nicht umfänglich vergütet wurde. Das erklärt auch einen Teil der
erheblichen Abweichungen vom Plan im Jahre 2014, da dies in der Form nicht
vorhersehbar war.
Ein signifikantes Einsparpotenzial über die bereits vollzogenen
Maßnahmen hinaus ergibt sich aufgrund der Tarifbindung nicht.
Einsparmöglichkeiten wurden bei den Energiekosten – Danke an Frau Neidls
Verhandlungsgeschick - realisiert, kleinere Budgetreduzierungen konnten bei
einigen Sachkosten wie z.B. Werbung, Hausschmuck, Dienstkleidung, Haus- und
Fensterreinigungen umgesetzt werden. Diese Beträge werden teils wieder
ausgeglichen durch Erhöhungen der Positionen Fort- und Weiterbildung sowie
Beratungskosten.
Eine weitere größere Abweichung zum Plan 2014 ergibt sich bei den
Abschreibungen. Diese Abweichung zum Plan ist der von mir vorgenommenen
Fortschreibung der Planungsansätze meines Vorgängers geschuldet. Die jetzt
ausgewiesenen 500.000 Euro beinhalten auch beantragte, nicht freigegebene
Investitionen, die im Jahr der Anschaffung sofort und ganz abzuschreiben wären
bzw. die Summe der Abschreibungen anteilig erhöhen würden.
Hier läge also noch Einsparpotenzial. Auch könnte man, je nach
wirtschaftlicher Entwicklung, hier zunächst auf Basis der Ist-Werte 2014 budgetieren
und etwaige genehmigungsfähige Investitionswünsche über einen Nachtrag
darstellen.
Noch zwei Sätze zum Fehlbetrag als solches. Auch zukünftig werden
minimale Erlössteigerungen durch Veränderungen in der Bewohnerstruktur kaum die
Ist-kostensteigerungen aus Tarifpflicht und Inflation ausgleichen. Wir werden
also jedes Jahr Pflegesatzverhandlungen führen müssen, mit der jetzt durch
entsprechende gesetzliche Regelungen größeren Chance, tatsächlich entstehende
Kosten auch vergütet zu bekommen.
Diese Vergütung kommt aber nicht von den Pflegekassen, sondern vom
Kunden.
Rein rechnerisch müsste jeder Kunde zur Abdeckung des hier dargestellten
Fehlbetrages ca. € 10,75 mehr zahlen, nicht
monatlich, sondern täglich.
Das ist seines Erachtens völlig unrealistisch und im Wettbewerb nicht
erzielbar. Weiter angenommen, es müsste jährlich eine Erhöhung der Tariflöhne
um 2,5 % refinanziert werden, käme es zu Kostensteigerungen beim Kunden um
mindestens 65 Euro monatlich. Allein das erscheint schwierig, weil nur Kostenerhöhungen
weitergereicht werden und dadurch kein Mehrwert beim Kunden ankommt.
Es sollte daher über alternative Lösungen ergebnisoffen diskutiert
werden. Diese Diskussion wurde von ihm bei den Referenten angestoßen. Dabei
sind Vorteile aufgezeigt worden, die sich weitgehend aus der Nutzbarkeit von
Optionen ergäben, über die wir jetzt gar nicht verfügen. Diese Diskussionen
wurden mit Wahrscheinlichkeit bereits in einigen Fraktionen weitergeführt.
Herr Strauß hat im Vorfeld Gespräche geführt, die hinsichtlich der
Machbarkeit und dem angenommenen Nutzen einer Aufsplittung von Heimbetrieb und
Stiftung zu einigem Optimismus Anlass geben. Gleichwohl rät er aufgrund der
Komplexität dringend dazu, vor einer Entscheidungsfindung externe Berater
hinzuziehen. Auch, da diese Ausgangslage ohne Veränderungen relativ kurzfristig
zu einem vollständigen Rücklagenverbrauch der Stiftung führt und weil die teils
favorisierte Alternative, dass die Stadt mittel- oder langfristig diese
Fehlbeträge deckt, gegen EU-Recht verstoßen könnte.
Nach einem regen Wortwechsel wird über den Empfehlungsbeschluss der Verwaltung abgestimmt.
Beschluss:
Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:
Der Stadtrat hat Kenntnis von den aufgrund gesetzlicher Vorgaben notwendigen Änderungen im Personalstand des Hermann-Keßler-Stifts und die daraus resultierenden künftigen Personalkosten. Im Vorgriff auf den Haushalts- und Wirtschaftsplan 2015 werden die notwendigen vertraglichen Entscheidungen und Personalkosten genehmigt. Die Ausgaben sind in den Wirtschaftsplan 2015 und die Planstellen in den Stellenplan 2015 einzustellen.