Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 3

Herr Wallner berichtet, dass nach den Vorschriften des Bayerischen Feuerwehrgesetzes die Gemeinden für Einsätze von Feuerwehren gegenüber dem Verursacher Kostenersatz geltend machen können. Ausgenommen hiervon sind Einsätze zur Brandbekämpfung oder Einsätze, die der Menschen- oder Tierrettung dienen. Neben diesen Pflichtaufgaben der Feuerwehren kann Kostenersatz auch für die sog. freiwilligen Leistungen verlangt werden.

 

Die hierfür erforderliche Satzung wurde bereits 1999 erlassen. Die Verrechnungssätze für Fahrzeuge und Personal sind seitdem unverändert. Durch den Fachbereich 2 wurden die in der Satzung enthaltenen Beträge deshalb überarbeitet bzw. teilweise neu kalkuliert.

 

Herr Stadtrat Keller hat Erkundigungen eingeholt und bringt einige Vorschläge vor, die seines Erachtens in die Kostenaufstellung mit aufgenommen werden sollten. Er ist auch interessiert, auf welcher Grundlage diese Pauschalen entstanden sind.

 

Herrn Wallner entgegnet, dass diese Pauschalen aufgrund der Kalkulation und in Anlehnung an die Mustersatzung des Bayer. Gemeindetages entstanden sind. Nach einer kurzen Erläuterung wird nachfolgender Beschluss gefasst:


Beschluss:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Der Erlass der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren wird beschlossen. Die Satzung ist als Anlage beigefügt und Bestandteil dieses Beschlusses.

 


Herr Stadtrat Ochs verlässt den Sitzungssaal.