Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Herr Hammerlindl geht ausführlich auf die Beschlussvorlage und den Beschlussvorschlag der Verwaltung ein.

 

Herr Stadtrat Meyer möchte wissen, wie es sich versicherungstechnisch verhält, wenn in den Ortsteilen eine Abschaltung ab 0.30 Uhr stattfinden soll. Er ist der Meinung, dass der Verkehrsraum ausreichen ausgeleuchtet sein müsse. Er schlägt daher vor, diese Thematik in den Bürgerversammlungen anzusprechen. Daher kann er aus gegenwärtiger Sicht hier nicht zustimmen.

 

Frau Nürnberger antwortet, dass es sicherheitstechnisch kein Problem gibt.

 

Herr Stadtrat Dr. Tiedtke ist auch aus Gründen der Sicherheit gegen eine Abschaltung. Man solle keine Unterschiede zwischen den Ortsteilen und der Kernstadt machen.

 

Herr Stadtrat Lang fragt, ob man sich auch schon überlegt hätte mit Spiegeln zu arbeiten.

 

Herr Hammerlindl antwortet, dass bereits die modernste Spiegeltechnik angewendet wird.

 

Herr Pohl stellt den Antrag, über die Punkte 1 – 4 abzustimmen und den Punkt 5 bis nach den Bürgerversammlungen zurückzustellen.

 

Damit besteht Einverständnis.


Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

1.      Das Programm zur Umstellung der Straßenbeleuchtung auf energiesparende Technik wird fortgesetzt.

 

2.      Soweit technisch und wirtschaftlich sinnvoll, wird die Beleuchtungsstärke in den Nachtstunden zwischen 23.00 Uhr und 5.00 Uhr auf das mögliche Maß reduziert.

 

3.      Eine Teilabschaltung, d. h. eine Abschaltung von jeder zweiten Leuchte, wird nicht durchgeführt.

 

4.      Der zuständige Versorgungsträger Städt. Werke Lauf GmbH wird beauftragt, in Abstimmung mit der Stadt Lauf entsprechende Angebote einzuholen und die Umstellung der Beleuchtung vorzunehmen. Das Investitionsprogramm 2015 beläuft sich auf ca. 297.000,00 €.

 

5.      Die Entscheidung über eine mögliche Komplettabschaltung in den Nachtstunden im gesamten Stadtgebiet einschl. aller Ortsteile bzw. nur in den Ortsteilen wird bis nach den Bürgerversammlungen 2015 zurückgestellt