Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Durch den „Qualitätsbonus Plus“ des Staatsministeriums wird der von der Stadt an die Freien Träger gewährte Qualitätsbonus verringert. Das heißt, der Qualitätsbonus wird in gleicher Höhe an die freien Träger erbracht. Für die Stadt selbst jedoch entstehen weniger Kosten, da durch den Staat eine teilweise „Erstattung“ des Qualitätsbonusses durch den „Qualitätsbonus Plus“ erfolgt.

 

Bisher wurde durch die Stadt Lauf a. d. Pegnitz ein Qualitätsbonus lediglich für die Kinderkrippen und Kindergärten der freien Träger gewährt. Durch den „Qualitätsbonus Plus“, dessen Rechnungsgrundlage der Basiswert der Zuschussberechnung für Kindertagesstätten ist, werden auch Horte mit gefördert.

 


Beschluss:

 

Der Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss empfiehlt dem Stadtrat den „Qualitätsbonus Plus“ ab dem Bewilligungsjahr 2015 entsprechend den Vorgaben des Ministeriums zu gewähren und sich in gleicher Höhe wie der Freistaat Bayern finanziell zu beteiligen. Die Mittel werden entsprechend für die Qualitätsverbesserung in den Kindertagesstätten verwendet. Der freiwillige Qualitätszuschuss der Stadt Lauf für den Kindergarten- und Krippenbereich der freien Träger von Kindertagesstätten im Stadtgebiet Lauf wird für die Bewilligungsjahre 2015 und 2016 entsprechend der Vorgaben aus den  vorherigen Beschlüssen des Stadtrates vom 27.03.2014 und 24.07.2014 weitergewährt und der „Qualitätsbonus Plus“ zum Abzug gebracht. 

Der „Qualitätsbonus Plus“ für die freien Träger in Lauf a. d. Pegnitz in Höhe von rund 141.300 € wird als außerplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 0.4649.7008 (Förderung nach dem BayKiBiG) gebucht. Der „Qualitätsbonus Plus“ für die Gastkinder wird nur unter der Voraussetzung, dass die Gastgemeinde ebenfalls einen Beschluss über die Gewährung des „Qualitätsbonus Plus“ getroffen hat, ausbezahlt. Die voraussichtlichen Ausgabe in Höhe von 9.900 € wird ebenfalls als außerplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 0.4649.7008 gebucht. Die außerplanmäßige Einnahme für die Kindertagesstätten der freien Träger und der Gastkinder in Höhe des staatlichen Anteils des „Qualitätsbonus Plus“ wird auf der Haushaltstelle 0.4649.1714 und für städtischen Einrichtungen auf der jeweiligen Gliederungsziffer der Kindertagesstätte unter der Gruppierung 1714 gebucht.