Nachtrag: 12.01.2009

Beschluss: einstimmig abgelehnt

I.       Herr Hammerlindl führt aus, dass der Bebauungsplan Nr. 33 „Tiergarten“ gilt. Auf dem Grundstück befindet sich ein Nebengebäude mit L-förmigen Grundriss, ca. 17,4 m x 5,5 m und ca. 5 m x 4,7 m. Die überbaute Fläche beträgt ca. 120 m².

Das Gebäude steht an der Westseite mit einer Länge von ca. 17,4 m direkt auf der Grenze, auf der Südseite mit ca. 5,5 m. Die zulässige Gebäudelänge von 9 m wird damit an der Westseite um ca. 8,4 m überschritten.

An der nördlichen Grundstücksgrenze wurde eine Bretterwand mit einer Höhe von ca. 1,9 m auf einer ca. 1,2m hohen Grenzmauer errichtet. Dies ergibt eine Gesamthöhe von 3,1 m. Die Festsetzung des Bebauungsplans ist auf 1,2 m begrenzt.

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Die Verwaltung schlägt aus städtebaulichen und aus Konsequenzgründungen, die Befreiungen nicht zu erteilen und das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.

 


II.                                                                        Beschluss:

 

Der Bauausschuss lehnt mit 12 : 0 Stimmen die Errichtung von Überdachungen und einer Einfriedung auf dem Grundstück FlNr. 159/5 u. 160/5 der Gemarkung Schönberg, Alter Weg 14, aus städtebaulichen und Konsequenzgründen ab, da die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht eingehalten und nachbarliche Belange betroffen sind.