Frau Wamser verweist auf den gebundenen Haushalt, der in die Fächer ausgelegt wurde. Der Haushalt wurde vom Landratsamt Nürnberger Land am 2. Februar 2015 rechtsaufsichtlich genehmigt. Die Haushaltsgenehmigung wurde allen Stadtratsmitgliedern mit den erläuternden Unterlagen des Landratsamtes per e-mail zugestellt. Die amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung ist durch Aushang bzw. durch die Bekanntmachung in der Pegnitz-Zeitung am 5. Februar erfolgt. Das Genehmigungsschreiben enthält dahingehend eine Einschränkung, dass der beschlossene Kreditgesamtbetrag in Höhe von 4,3 Mio. auf nur mehr 4 Mio. beschränkt wurde. Eine solche Bestimmung ist als Auflage anzusehen, an die man sich im laufenden Haushaltsjahr halten muss. Der Ansatz im Haushalt muss nicht geändert werden. Man muss versuchen, die fehlenden Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr anderweitig zu beschaffen, sei es aus Einnahmenmehrungen, aus Ausgabenkürzungen oder aus dem Ergebnis der Jahresrechnung. Es soll alles in Absprache mit den Haushaltsreferenten erfolgen. Die Grundlage für die Entscheidung des Landratsamtes war ein Hinweis zur Straßenausbaubeitragssatzung. Das Gremium wird am Laufenden gehalten.