Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 9

Herr Knauer stellt ausführlich die Neuerungen im Klimaschutzprogramm vor.

 

Herr Stadtrat Maschler stellt aufgrund der finanziellen Lage der Stadt Lauf den Antrag das Klimaschutzprogramm mit sofortiger Wirkung abzuschaffen, denn irgendwo müsse die Stadt das Sparen anfangen.

 

Herr Pohl spricht sich ebenfalls dafür aus das Programm einzustellen.

 

Frau Nürnberger und der Vorsitzende erklären, dass noch ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und das Programm auf den aktuellen Haushalt keinen Einfluss habe.

 

Herr Stadtrat Horlamus möchte wissen warum E-Bikes und E-Autos bezuschusst werden und ob es Untersuchungen darüber gibt, wie viele Bürger bereits von Autos auf E-Bikes umgestiegen sind.

 

Vorsitzende antwortet, dass die Städtischen Werke den Umstieg bezuschusst, um den Bürgern einen Anreiz zu geben.

 

Herr Stadtrat Grand spricht sich ausdrücklich für die Fortführung des Programmes aus. 

 

Frau Nürnberger erklärt, dass es zwei Teile im Förderprogramm gibt. Ein Teil der durch die Stadt gefördert wird und ein Teil der durch die Städtischen Werke in Form eines Rabattsystems gefördert wird. Sie informiert darüber, dass nur ca. 25.000,- € / pro Jahr an Privatleute ausbezahlt wurden.

 

Man einigt sich darauf, dass Altanträge wie TOP Ö 7 noch abgearbeitet werden.

 

Frau Nürnberger sagt zu, dass die Verwaltung zukünftig eine Deckelung für die Förderungen von Vereinen erarbeitet, wie es bereits bei den Privaten Fördermaßnahmen der Fall ist.

 

Nach einer längeren Diskussion stellt Herr Stadtrat Pohl einen Antrag auf Geschäftsordnung den Punkt in die Fraktionen zu verweisen.

 

Vorsitzender bittet um Abstimmung.

 

Der Antrag wurde mit 11:4  Stimmen abgelehnt.

 

Danach folgt die Abstimmung über folgenden Beschluss:


Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

1.    Das Laufer Klimaschutzkonzeptes wird fortgeführt.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderungen gem. Anlage bzgl. EnEV, Gebäudehülle, Elektromobilität und Ökostromförderung einzuarbeiten.