Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Die
Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 02.
Mai 2014 wird wie folgt geändert:
- § 3 erhält folgende Überschrift:
„Tätigkeit
der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder und ehrenamtlich Beauftragten der Stadt;
Entschädigung“
- § 3 wird wie folgt geändert:
In §
3 Abs. 2 wird folgender neuer Satz 2 eingefügt:
„Die ehrenamtlich Beauftragten der Stadt
erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung in Höhe von insgesamt
monatlich 250,00 € für die Beauftragten für Belange von Menschen mit
Behinderung und in Höhe von 30,00 € monatlich für die Seniorenbeauftragten.“
§ 2
Diese
Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft