Beschluss: zurückgestellt

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 02. Mai 2014 wird wie folgt geändert:

 

 

  1. § 3 erhält folgende Überschrift:

 

„Tätigkeit der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder und ehrenamtlich Beauftragten der Stadt; Entschädigung“

 

  1. § 3 wird wie folgt geändert:

 

In § 3 Abs. 2 wird folgender neuer Satz 2 eingefügt:

 „Die ehrenamtlich Beauftragten der Stadt erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung in Höhe von insgesamt monatlich 250,00 € für die Beauftragten für Belange von Menschen mit Behinderung und in Höhe von 30,00 € monatlich für die Seniorenbeauftragten.“

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft