Nachtrag: 12.01.2009

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1

I.       Herr Hammerlindl führt aus, dass entlang der Staatsstraße St 2240 eine Lärmschutzwand mit einer Höhe von 2,50 m und einer Länge von 21,50 m errichtet werden soll, wobei sich unter Berücksichtigung des Geländes eine Höhe von 2,80 m über Straßenniveau ergibt.

An der Flachsstraße wurde bereits ein Lärmschutzwall mit einer Höhe von 2,50 m genehmigt. Aus Konsequenzgründen sollte die beantragte Lärmschutzwand um 30 cm reduziert werden, so dass die Höhe ab Straßeniveau 2,50 m beträgt. Außerdem ist zwischen Grundstücksgrenze und der Wand ein Streifen von 0,75 m – 1 m für eine dauerhafte Begrünung anzulegen. Das gemeindliche Einvernehmen sollte in Aussicht gestellt werden, wenn geänderte Pläne vorgelegt werden.

Herr Stadtrat Felßner sieht keinen Grund, warum die Wand nicht mit der beantragten Höhe errichtet werden soll:

Herr Stadtrat Kern ergänzt, dass es sich nicht nur um einen Lärmschutz, sondern wohl auch um einen Sichtschutz handelt. Dafür sei eine Gesamthöhe von 2,50 m durchaus ausreichend.

 


II.                                                                        Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt mit 11 : 1 Stimmen das Einverständnis zur Errichtung einer Lärmschutzwand auf dem Grundstück FlNr. 597 der Gemarkung Neunhof, Beerbacher Weg 4, mit der Maßgabe, dass die Gesamthöhe um 0,30 cm reduziert wird und ab Straßenniveau max. 2,50 m beträgt.

Außerdem muss zwischen Bachlauf und Lärmschutzwand ein 0,75 m – 1 m breiter Streifen zur dauerhaften Begrünung der Wand angelegt werden.