Nachtrag: 12.01.2009
Sitzung: 13.01.2009 BauA/001/2009
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1
I. Herr Hammerlindl führt
aus, dass entlang der Staatsstraße St 2240 eine Lärmschutzwand mit einer Höhe
von 2,50 m und einer Länge von 21,50 m errichtet werden soll, wobei sich unter
Berücksichtigung des Geländes eine Höhe von 2,80 m über Straßenniveau ergibt.
An der Flachsstraße wurde bereits ein Lärmschutzwall mit einer Höhe von 2,50 m
genehmigt. Aus Konsequenzgründen sollte die beantragte Lärmschutzwand um 30 cm
reduziert werden, so dass die Höhe ab Straßeniveau 2,50 m beträgt. Außerdem ist
zwischen Grundstücksgrenze und der Wand ein Streifen von 0,75 m – 1 m für eine
dauerhafte Begrünung anzulegen. Das gemeindliche Einvernehmen sollte in
Aussicht gestellt werden, wenn geänderte Pläne vorgelegt werden.
Herr Stadtrat Felßner sieht keinen Grund, warum die Wand nicht mit der
beantragten Höhe errichtet werden soll:
Herr Stadtrat Kern ergänzt, dass es sich nicht nur um einen Lärmschutz, sondern
wohl auch um einen Sichtschutz handelt. Dafür sei eine Gesamthöhe von 2,50 m
durchaus ausreichend.
II. Beschluss:
Der Bauausschuss
erteilt mit 11 : 1 Stimmen das Einverständnis zur Errichtung einer
Lärmschutzwand auf dem Grundstück FlNr. 597 der Gemarkung Neunhof, Beerbacher
Weg 4, mit der Maßgabe, dass die Gesamthöhe um 0,30 cm reduziert wird und ab
Straßenniveau max. 2,50 m beträgt.
Außerdem muss zwischen Bachlauf und Lärmschutzwand ein 0,75 m – 1 m breiter
Streifen zur dauerhaften Begrünung der Wand angelegt werden.