Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Frau Stadträtin Höpfel verlässt den Sitzungssaal.


Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

1.       Für die Grundstücke FlNr. 1428/5, 1428/14, 1431/1, eine Teilfläche aus FlNr. 1391/6 sowie FlNr. 1424/12 und eine Teilfläche aus FlNr. 1428/4 wird das Teilaufhebungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 6 „Eschenauer Straße – Nordring“ eingeleitet.

2.       Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan

(Anlage 2) vom 27.01.15 der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

3.       Die Teilaufhebung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB.
Der Teilaufhebungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

4.       Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen (§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB).