Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Aufgrund einer vorgehenden Diskussion bezüglich der Mindestgröße einer Gruppe in der Mittagsbetreuung wurde die Konzeption entsprechend geändert. Die Mindestgröße der Gruppen liegt somit nicht bei 12 Kindern, sondern bei grundsätzlich 20 Kindern. Die Maximalgröße wiederum liegt bei 24 Kindern pro Gruppe.

 


Beschluss:

 

Der Kinder- Jugend- und Seniorenausschuss beschließt, das dem Beschluss beigefügte Konzept für die Mittagsbetreuungen an Laufer Grundschulen, ab dem Schuljahr 2015/2016 umzusetzen. Die hierfür notwendigen vertraglichen Änderungen mit dem Träger der Mittagsbetreuung an der Grundschule Heuchling und der Grundschule II – Bertleinschule, ASB RV-Nürnberger Land, sind im Einvernehmen vorzunehmen. Die überplanmäßigen Ausgaben sind nach Kenntnisstand der Höhe vom entsprechend zuständigen Gremium zu beschließen und ggf. in den Nachtragshaushalt einzuplanen.

 

 

Konzeption für die Mittagsbetreuung an Laufer Grundschulen
ab dem Schuljahr 2015/2016

 

I.        Zielsetzung und Inhalte der Mittagsbetreuung

Die Mittagsbetreuung unterstützt die Erziehungsarbeit der Eltern und der Schule. Die Betreuung in der Mittagsbetreuung ist mit sozial- und freizeitpädagogischer Zielrichtung zu gestalten, ersetzt aber nicht die Aufgaben von Horten, Tagesstätten oder ähnlichen Einrichtungen. Sie ist keine Fortsetzung oder Aufarbeitung des lehrplanmäßigen Unterrichts, kann aber in Teile des Schullebens mit eingebunden werden (z.B. Schulgarten). Eine Zusammenarbeit zwischen der Mittagsbetreuung und der Schule ist Grundvoraussetzung für die Mittagsbetreuung. So können die entstehenden Synergieeffekte optimal genutzt werden.

 

Die Mittagsbetreuung kann in zwei Formen angeboten werden:

 

a)       Mittagsbetreuung bis 14.00 Uhr

Die Betreuung reicht vom Ende des stundenplanmäßigen Vormittagunterrichts bis 14.00 Uhr. Somit beginnt die Betreuung in der Regel frühestens ab 11.00 Uhr. Sie soll möglichst an allen Schultagen der Unterrichtswoche, muss aber an mindestens vier Schultagen der Unterrichtswoche stattfinden. Während der Ferienzeiten findet grundsätzlich keine Betreuung statt. Eine Hausaufgabenbetreuung ist auf freiwilliger Basis möglich.

 

b)       Verlängerte Mittagsbetreuung bis 15.30 Uhr bzw. 16.00 Uhr

Die verlängerte Mittagsbetreuung muss bis mindestens 15.30 Uhr angeboten werden. Hier gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Mittagsbetreuung bis 14.00 Uhr mit der Maßgabe, dass zusätzlich eine verlässliche Hausaufgabenbetreuung stattfinden muss.

 

 

 

 

II.      Standorte und Gruppenstruktur

Die Mittagsbetreuung gibt es grundsätzlich an der Grundschule Heuchling, Grundschule I – Rudolfshof, Grundschule I – Kunigundenschule und der Grundschule II – Bertleinschule.

An dem jeweiligen Standort können Schüler, die die jeweilige Schule besuchen an der Mittagsbetreuung teilnehmen. Die Mindestgröße einer Gruppe liegt bei 20 Schülerinnen und Schüler, die maximale Gruppenstärke liegt bei 24 Kindern.

Die Anzahl der möglichen Gruppen liegt aktuell bei den einzelnen Standorten ab dem Schuljahr 2015/2016  wie folgt:

               

Grundschule Heuchling

-          Mittagsbetreuung bis 14 Uhr   4 Gruppen

-          Verlängerte Mittagsbetreuung                3 Gruppen

Grundschule I – Rudolfshof

-          Mittagsbetreuung bis 14 Uhr   3 Gruppen

-          Verlängerte Mittagsbetreuung                2 Gruppen

 

 

 

Grundschule I – Kunigundenschule

-          Mittagsbetreuung bis 14 Uhr   2 Gruppen

-          Verlängerte Mittagsbetreuung                1 Gruppe

Grundschule II – Bertleinschule

-          Mittagsbetreuung bis 14 Uhr   3 Gruppen

-          Verlängerte Mittagsbetreuung                2 Gruppen

Die Anzahl der möglichen Gruppen kann je Schuljahr variieren. Jeder Mittagsbetreuungsgruppe steht in der Regel ein Raum zur Verfügung. Da es über die Raumgrößen keine gesetzlichen Bestimmungen gibt, müssen die Räume als geeignet erscheinen. Als Anhaltspunkt kann man von ca. 2 qm pro Kind ausgehen. Allerdings ist es nach Absprache mit der jeweiligen Schulleitung auch möglich andere Räume (z.B. Turnhalle, Werkräume, Schulbücherei, Sportplatz etc.) mit zu nutzen.

 

III.    Personal

Für die Mittagsbetreuung kommt Personal entsprechend der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen in Betracht. Der Träger hat dafür Sorge zu tragen, dass das in der Mittagsbetreuung eingesetzte Personal die Gewähr für einen angemessenen Umgang mit den Schülerinnen und Schülern bietet und über die persönliche Eignung verfügt.

In jeder Mittagsbetreuungsgruppe muss mindestens eine Kraft, maximal zwei Kräfte tätig sein. Für jeden Standort, der eine verlängerte Mittagsbetreuung anbietet muss eine Fachkraft mit pädagogischer Ausbildung tätig sein. Es empfiehlt sich, dass die pädagogische Fachkraft neben der Durchführung der verlässlichen Hausaufgabenbetreuung als organisatorische Leitung der Mittagsbetreuung und als Ansprechpartner für den Träger, die Eltern und andere Institutionen tätig ist und von Beginn der Mittagsbetreuung bis zum Ende anwesend ist. 

IV.     Finanzierung der Mittagsbetreuung

Ab dem Schuljahr 2015/2016 werden für die Mittagsbetreuung Betreuungsgebühren eingeführt. Die Betreuungsgebühr für die Mittagsbetreuung bis 14.00 Uhr beträgt 30,00 Euro; die Betreuungsgebühr für die verlängerte Mittagsbetreuung beträgt 50,00 Euro.

Die Stadt Lauf übernimmt das Defizit der Mittagsbetreuung, wenn sich der jeweilige Träger an die Richtlinien des Staatsministeriums sowie an die der Stadt Lauf hält. Von den Ausgaben für die Mittagsbetreuung werden die von der Regierung in Aussicht gestellte jährliche Förderung in Höhe von aktuell 3.323 Euro pro Gruppe für die Mittagsbetreuung bis 14.00 Uhr und in Höhe von 7.000 Euro pro Gruppe für die verlängerte Mittagsbetreuung bis 15.30 Uhr, sowie die Einnahmen der Betreuungsgebühren in Abzug gebracht. Als Ausgabe darf der jeweilige Träger pro Mittagsbetreuungsgruppe eine jährliche Verwaltungskostenpauschale von maximal 300 Euro und eine Pauschale für Verbrauchsmaterialien in Höhe von jährlich 500 Euro anrechnen. Ein eventuell verbleibendes Defizit wird auf Antrag nach Einreichung der zur Prüfung erforderlichen Unterlagen im folgenden Schuljahr an den Träger ausgeglichen.

 

V.     Die entsprechend gültigen Regelungen des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus sind zu berücksichtigen.