Sitzung: 20.01.2015 KiJuS/001/2015
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0
Vorlage: FB 1/001/2015
Aufgrund einer vorgehenden
Diskussion bezüglich der Mindestgröße einer Gruppe in der Mittagsbetreuung
wurde die Konzeption entsprechend geändert. Die Mindestgröße der Gruppen liegt
somit nicht bei 12 Kindern, sondern bei grundsätzlich 20 Kindern. Die
Maximalgröße wiederum liegt bei 24 Kindern pro Gruppe.
Beschluss:
Der Kinder- Jugend- und Seniorenausschuss beschließt, das dem Beschluss beigefügte Konzept für die Mittagsbetreuungen an Laufer Grundschulen, ab dem Schuljahr 2015/2016 umzusetzen. Die hierfür notwendigen vertraglichen Änderungen mit dem Träger der Mittagsbetreuung an der Grundschule Heuchling und der Grundschule II – Bertleinschule, ASB RV-Nürnberger Land, sind im Einvernehmen vorzunehmen. Die überplanmäßigen Ausgaben sind nach Kenntnisstand der Höhe vom entsprechend zuständigen Gremium zu beschließen und ggf. in den Nachtragshaushalt einzuplanen.
Konzeption
für die Mittagsbetreuung an Laufer Grundschulen
ab dem Schuljahr 2015/2016
I.
Zielsetzung und Inhalte der
Mittagsbetreuung
Die Mittagsbetreuung
unterstützt die Erziehungsarbeit der Eltern und der Schule. Die Betreuung in
der Mittagsbetreuung ist mit sozial- und freizeitpädagogischer Zielrichtung zu
gestalten, ersetzt aber nicht die Aufgaben von Horten, Tagesstätten oder
ähnlichen Einrichtungen. Sie ist keine Fortsetzung oder Aufarbeitung des
lehrplanmäßigen Unterrichts, kann aber in Teile des Schullebens mit eingebunden
werden (z.B. Schulgarten). Eine Zusammenarbeit zwischen der Mittagsbetreuung
und der Schule ist Grundvoraussetzung für die Mittagsbetreuung. So können die
entstehenden Synergieeffekte optimal genutzt werden.
Die Mittagsbetreuung kann in
zwei Formen angeboten werden:
a) Mittagsbetreuung bis 14.00
Uhr
Die Betreuung reicht vom Ende
des stundenplanmäßigen Vormittagunterrichts bis 14.00 Uhr. Somit beginnt die
Betreuung in der Regel frühestens ab 11.00 Uhr. Sie soll möglichst an allen
Schultagen der Unterrichtswoche, muss aber an mindestens vier Schultagen der
Unterrichtswoche stattfinden. Während der Ferienzeiten findet grundsätzlich
keine Betreuung statt. Eine Hausaufgabenbetreuung ist auf freiwilliger Basis
möglich.
b) Verlängerte Mittagsbetreuung
bis 15.30 Uhr bzw. 16.00 Uhr
Die verlängerte
Mittagsbetreuung muss bis mindestens 15.30 Uhr angeboten werden. Hier gelten
die gleichen Voraussetzungen wie für die Mittagsbetreuung bis 14.00 Uhr mit der
Maßgabe, dass zusätzlich eine verlässliche Hausaufgabenbetreuung stattfinden
muss.
II.
Standorte und Gruppenstruktur
Die Mittagsbetreuung gibt es
grundsätzlich an der Grundschule Heuchling, Grundschule I – Rudolfshof,
Grundschule I – Kunigundenschule und der Grundschule II – Bertleinschule.
An dem jeweiligen Standort
können Schüler, die die jeweilige Schule besuchen an der Mittagsbetreuung
teilnehmen. Die Mindestgröße einer Gruppe liegt bei 20 Schülerinnen und
Schüler, die maximale Gruppenstärke liegt bei 24 Kindern.
Die Anzahl der möglichen
Gruppen liegt aktuell bei den einzelnen Standorten ab dem Schuljahr
2015/2016 wie folgt:
Grundschule Heuchling
-
Mittagsbetreuung
bis 14 Uhr 4 Gruppen
-
Verlängerte
Mittagsbetreuung 3 Gruppen
Grundschule I – Rudolfshof
-
Mittagsbetreuung
bis 14 Uhr 3 Gruppen
-
Verlängerte
Mittagsbetreuung 2 Gruppen
Grundschule I –
Kunigundenschule
-
Mittagsbetreuung
bis 14 Uhr 2 Gruppen
-
Verlängerte
Mittagsbetreuung 1 Gruppe
Grundschule II –
Bertleinschule
-
Mittagsbetreuung
bis 14 Uhr 3 Gruppen
-
Verlängerte
Mittagsbetreuung 2 Gruppen
Die Anzahl der möglichen
Gruppen kann je Schuljahr variieren. Jeder Mittagsbetreuungsgruppe steht in der
Regel ein Raum zur Verfügung. Da es über die Raumgrößen keine gesetzlichen
Bestimmungen gibt, müssen die Räume als geeignet erscheinen. Als Anhaltspunkt
kann man von ca. 2 qm pro Kind ausgehen. Allerdings ist es nach Absprache mit
der jeweiligen Schulleitung auch möglich andere Räume (z.B. Turnhalle,
Werkräume, Schulbücherei, Sportplatz etc.) mit zu nutzen.
III.
Personal
Für die Mittagsbetreuung
kommt Personal entsprechend der Bekanntmachung des Bayerischen
Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Mittagsbetreuung und
verlängerte Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen in Betracht. Der
Träger hat dafür Sorge zu tragen, dass das in der Mittagsbetreuung eingesetzte
Personal die Gewähr für einen angemessenen Umgang mit den Schülerinnen und
Schülern bietet und über die persönliche Eignung verfügt.
In jeder
Mittagsbetreuungsgruppe muss mindestens eine Kraft, maximal zwei Kräfte tätig
sein. Für jeden Standort, der eine verlängerte Mittagsbetreuung anbietet muss
eine Fachkraft mit pädagogischer Ausbildung tätig sein. Es empfiehlt sich, dass
die pädagogische Fachkraft neben der Durchführung der verlässlichen Hausaufgabenbetreuung
als organisatorische Leitung der Mittagsbetreuung und als Ansprechpartner für
den Träger, die Eltern und andere Institutionen tätig ist und von Beginn der
Mittagsbetreuung bis zum Ende anwesend ist.
IV. Finanzierung
der Mittagsbetreuung
Ab dem Schuljahr 2015/2016
werden für die Mittagsbetreuung Betreuungsgebühren eingeführt. Die
Betreuungsgebühr für die Mittagsbetreuung bis 14.00 Uhr beträgt 30,00 Euro; die
Betreuungsgebühr für die verlängerte Mittagsbetreuung beträgt 50,00 Euro.
Die Stadt Lauf übernimmt das
Defizit der Mittagsbetreuung, wenn sich der jeweilige Träger an die Richtlinien
des Staatsministeriums sowie an die der Stadt Lauf hält. Von den Ausgaben für
die Mittagsbetreuung werden die von der Regierung in Aussicht gestellte jährliche
Förderung in Höhe von aktuell 3.323 Euro pro Gruppe für die Mittagsbetreuung
bis 14.00 Uhr und in Höhe von 7.000 Euro pro Gruppe für die verlängerte
Mittagsbetreuung bis 15.30 Uhr, sowie die Einnahmen der Betreuungsgebühren in
Abzug gebracht. Als Ausgabe darf der jeweilige Träger pro
Mittagsbetreuungsgruppe eine jährliche Verwaltungskostenpauschale von maximal
300 Euro und eine Pauschale für Verbrauchsmaterialien in Höhe von jährlich 500
Euro anrechnen. Ein eventuell verbleibendes Defizit wird auf Antrag nach
Einreichung der zur Prüfung erforderlichen Unterlagen im folgenden Schuljahr an
den Träger ausgeglichen.
V. Die
entsprechend gültigen Regelungen des Staatsministeriums für Unterricht und
Kultus sind zu berücksichtigen.