Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Umweltausschuss beschließt, den Radweg Hermannstraße/Röthenbacher Straße nur noch stadteinwärts verpflichtend mit Zeichen 240 StVO (gemeinsamer Fuß- und Radweg) zu beschildern.

 

Stadtauswärts wird keine Benutzungspflicht festgesetzt. Durch die Beschilderung mit Zeichen 239 StVO (Fußweg) und Zusatzschild „Radfahrer frei“ wird dem Radfahrer erlaubt, auch stadtauswärts auf dem gemeinsamen Fuß- und Radweg zu fahren oder alternativ auch die Fahrbahn zu benutzen.