Sitzung: 18.12.2014 StR/012/2014
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 14
Vorlage: FB 2/033/2014
Herr Krug
berichtet:
Sehr geehrter Herr
Bürgermeister Bisping,
sehr geehrte Damen
und Herren,
nachdem in der
Stadtratssitzung am 27.11.2014 der Haushalt der Stadt mehrheitlich beschlossen
wurde, steht heute die Abstimmung über die Ansätze der mittelfristigen
Finanzplanung auf der Tagesordnung.
Erlauben Sie mir an
dieser Stelle kurz auf die Bedeutung und die Notwendigkeit der mittelfristigen
Finanzplanung einzugehen.
Gemäß den
Vorschriften zur kommunalen Haushaltsführung, ist die mittelfristige
Finanzplanung in Gestalt eines Finanzplanes und des diesem zugrundeliegenden
Investitionsprogrammes, Pflichtbestandteil des Gesamtwerkes „Haushalt“. Sie ist
ein wichtiges Instrument um die stetige Aufgabenerfüllung einer Kommune zu
sichern und den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes
Rechnung zu tragen.
Die Planung soll
insbesondere die dauerhafte Ordnung der Finanzen der Stadt sichern und die
Ausgeglichenheit des Haushaltes auch für die Zukunft gewährleisten. Die
finanziellen Möglichkeiten und der tatsächliche Bedarf soll festgestellt werden
und notwendige Schwerpunkte gesetzt werden.
Aus der Planung
ergeben sich wichtige Erkenntnisse für die Beurteilung der
Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten der folgenden Jahre, die dauernde
Leistungsfähigkeit bei Aufnahme neuer Kredite, der Investitionstätigkeit im
Rahmen mehrjähriger Maßnahmen und der Rücklagenbildung. Ferner dient sie zu
statistischen Erhebungen um auch auf Landesebene einen Überblick über die
finanzielle Entwicklung der bayerischen Kommunen zu erhalten.
Grundsätzlich kann
eine solche Planung aber immer nur eine Momentaufnahme sein, aufgebaut auf den
Daten des Haushaltes. Zwar sind aus dem Finanzplan und dem zugrundeliegenden
Investitionsprogramm durchaus Absichtserklärungen der Stadt im Hinblick auf
künftige Investitionen zu sehen. Dennoch darf an dieser Stelle nicht unerwähnt
bleiben, dass diese Planung jährlich den tatsächlichen Entwicklungen anzupassen
ist und dem Grunde nach unverbindlich ist. Somit ist es nicht unwahrscheinlich,
dass sich im Laufe des Haushaltsjahres Prioritäten verschieben oder sich die
zugrundeliegende finanzielle Situation positiv oder aber auch negativ verändert
und die Planungen angepasst werden müssen.
Da der Finanzplan
der Stadt in engem Zusammenhang mit der Haushaltssatzung steht, ist der
Rechtsaufsichtsbehörde die Genehmigung dieser nur möglich, wenn der
beschlossene Finanzplan mit vorliegt. Insbesondere im Hinblick auf die
genehmigungspflichtigen Bestandteile wie Verpflichtungsermächtigungen und
geplante Kreditaufnahmen ist der Finanzplan für das Genehmigungsverfahren
zwingend erforderlich. Wir dürfen daher nicht mit einer Haushaltsgenehmigung
seitens der Rechtsaufsicht rechnen, bevor die mittelfristige Finanzplanung
beschlossen wurde.
Die Ihnen nun
vorliegende Planung inklusive der Änderungen wurde im Rahmen der Arbeitsgruppe
Haushalt mit den Haushaltsreferenten und Herrn Ersten Bürgermeister Bisping
besprochen. Die Gewerbesteuer für die Jahre 2016-2018 wurde entgegen der
Vorplanungen ohne Hebesatzerhöhung geplant. Es wurde nur eine moderate
Steigerung der Steuer anhand der Ergebnisse der AG Steuerschätzungen des
Bundesfinanzministeriums eingearbeitet. Der Wegfall dieser geplanten
Mehreinnahmen musste kompensiert werden und konnten bei den Kosten der Maßnahme
Bauhofneubau eingespart werden. Diese Maßnahme bleibt aber weiterhin
Bestandteil der Finanzplanung, sie wurde lediglich bezüglich des zeitlichen
Anfalls der Kosten überprüft und neu bewertet. Bei dieser Neubewertung ergaben
sich zusätzlich freie Mittel in Höhe von 500.000 Euro, die auf Vorschlag des
Ersten Bürgermeisters als Mittelbereitstellung für die Bertleinschule
eingebracht wurden. Durch die geringeren Einnahmen im Verwaltungshaushalt war
die Zuführung zwischen den Haushalten anzugleichen, die Mindestzuführungen
werden jedoch nach wie unproblematisch erreicht.
Die
Finanzverwaltung bittet um die Verabschiedung der Finanzplanung in der
vorgelegten Form.
Vorsitzender möchte
noch einige Aspekte herausgreifen. Die Stadt Lauf steht gut da, hat aber
Herausforderungen. Sie lebt und atmet und ist eine gesunde sowie kraftvolle
Stadt. In den nächsten Jahren stehen sehr große Aufgaben an, die geschultert
werden müssen. Es sollen auch die Grundlagen für die anstehende und
unumstrittene Generalsanierung samt Ausbauprogramm für die Bertleinschule und
das Bauhofprojekt vorangetrieben werden. Mit den Haushaltsreferenten wurde
vereinbart, zusätzlich in die mittelfristige Finanzplanung eine halbe Million
einzustellen, um eine Umsetzung zu erreichen. Erfreulich ist, dass anders als
im Haushalt und Nachtragshaushalt beschlossen, heute keine Darlehensaufnahme
beschlossen werden muss. Der Finanzplan ist für das Genehmigungsverfahren
zwingend erforderlich. Um die im Jahreshaushalt und Nachtragshaushalt 2014
sowie im Haushalt 2015 erfolgten Beschlüsse umsetzen zu können, bittet die
Verwaltung um Zustimmung zur mittelfristigen Finanzplanung.
Herr Zweiter
Bürgermeister Maschler trägt folgendes vor:
Sehr geehrter Herr
Bürgermeister,
Kolleginnen und
Kollegen,
im Rahmen der
mittelfristigen Finanzplanung ragt heute ein Punkt heraus, nämlich die
Bertleinschule! Das ist gut so.
Dies vor allem
nicht ganz ohne Grund. Daher möchte ich nun etwas tiefer in dieses Thema
einsteigen und es war sicher auch der Beweggrund für das Ihnen allen
zugegangene Positionspapier der CSU-Fraktion.
Es gab einmal eine
Prioritätenliste in der Reihenfolge 1. Sanierung Bertleinschule und 2.
Sanierung Kunigundenschule. Diese erschien mir plausibel, wurde aber nie so
groß diskutiert. Plötzlich war diese umgedreht, auch hierzu gab es keine großen
Begründungen, bis ich Jahre später herausfand, dass die Drehung der Prioritäten
mit den Schulleitungen der betroffenen Schulen, zum größten Teil nicht mehr in
diesem Amt, abgestimmt war.
Die Bertleinschule
war also nur mehr zweite Wahl.
Erste Wahl ist
unsere Bertleinschule allerdings, wenn es um viele andere Dinge geht:
·
Stadthallenersatz
·
Konzertsaal
·
Übungsort
für den Schülerspielmannszug
·
Heimat
für viele Vereine
·
Volkshochschule
und vieles mehr
Ich denke, dass mit
diesen Zusatznutzungen die Immobilie Bertleinschule auch in einem besonderen
Maße beansprucht wird, mehr als viele andere öffentliche Immobilien in unserer
Stadt.
Lange nach der
Gründung des gebundenen Ganztagesangebotes im Bereich der Grundschule kam vor
rund zwei Jahren erneut Bewegung in die Diskussionen, denn die Regierung von
Mittelfranken setzt für die praktische Anwendung besondere räumliche
Situationen oder zumindest Perspektiven voraus. Diese Perspektiven wurden von
der Verwaltung bereits 2009 großzügig gegeben, entsprechende Unterschriften
liegen dort vor. Aber auch von der Mittelschule wurde dringender Bedarf
angemeldet. So gab es eine kombinierte Sitzung der betroffenen Ausschüsse vor
Ort, in der ausführlich diskutiert wurde und schließlich als Lösung ein
Schülercafe / Mensa im Bereich der Pausenhalle erarbeitet wurde. Binnen eines
Jahres sollte die Lösung umgesetzt sein.
Mit dem
entsprechenden Beschluss im Gepäck ging die Verwaltung an die Arbeit und
stellte relativ schnell fest, dass es eine noch bessere Lösung, da platzmäßig
großzügiger, geben könne, im nördlichen Bereich des Grundstückes ein Anbau,
Kostenpunkt ca. 1 Mio. Euro. Finanzielle Mittel wurden ebenfalls reserviert,
für mich war es eine Frage der Zeit, wann der Spatenstich stattfindet.
Passiert ist in der Zwischenzeit offenbar wenig. Eine Analyse der
Schulentwicklung jedoch zeigt, dass mit der Schaffung von Koop-Klassen und
Willkommensklassen in beiden Schularten der Raumbedarf immer größer wird. Der
Reparaturstau wächst und der Sanierungsbedarf bleibt. Nicht belastbare
Schätzungen der Sanierungskosten belaufen sich zwischen 25 und 28 Millionen €
abzgl. der staatlichen Zuwendungen, die wir sicher vorfinanzieren müssen.
Gehen wir von einem jährlichen, durchschnittlichen Betrag von 6 Millionen €
aus, die der Stadt Lauf für alle Investitionen im Stadtgebiet zur Verfügung
stehen, dann sprechen wir netto also von 3 Jahren Finanzierungsdauer, ohne dass
irgendetwas anderes saniert, repariert oder angeschafft werden darf. Spätestens
an dieser Stelle wird deutlich, dass das Thema Finanzierung der Sanierung
Bertleinschule nicht ganz einfach ist.
Was gar nicht geht und da weise ich die Verantwortung des Stadtrates
vollständig zurück und schiebe diese weiter an die Verwaltung, sind die
genannten Probleme, wie Temperatur in Aula und Turnhalle, undichte
Paneeldecken, undichte Fenster, Türen mit Durchzug etc. Die Schulen haben
mehrmals Aufstellungen gemacht und an das Rathaus gegeben, dort ist angeblich
nie etwas angekommen. Ich frage – nur ganz vorsichtig – WAS ist da los? Diese
Dinge gehören für mich unter die Überschrift Sofortmaßnahmen!
Wie soll es weitergehen?
Was benötigt wird sind mehrere Schritte: Unter anderem ein Forum. Dieses
soll kommunizieren, wie die Ertüchtigung der Bertleinschule auf ein heutiges
Niveau Schritt für Schritt umgesetzt werden kann. Damit meine ich aber auch
Themenbereiche wie Physiksaal, Lehrerzimmer etc. Für mich ist der allererste
Schritt die Realisierung eines Anbaus, der die allergrößte Raumnot, unter
anderem für den Ganztag, lindern soll. Gesprochen werden muss aber auch über
den aktuellen Container, den ich nur akzeptiert hatte, weil er angeblich nur
für 1 Jahr gebraucht wird. Die darin vorhandenen täglichen Voraussetzungen sind
ein Anschlag auf Leib und Leben der Kinder und der Betreuer.
Die Einstellung einer halben Million in die mittelfristige Finanzplanung
ist für mich eine praktikable und pragmatische Lösung, so wie es die
Haushaltsreferenten besprochen haben. An dieser Stelle muss uns aber auch in
dieser Runde klar sein, dass dieser Betrag ohne Wenn und Aber im Haushalt 2016
stehen muss.
Fazit:
Wir alle wollen optimale Schulräume. Die Größenordnung des Entwicklungs-
und Sanierungsbedarfs der Bertleinschule eignet sich meiner Ansicht nach nicht
für parteipolitische Scharmützel. Hier müssen wir alle gemeinsam an einem
Strang ziehen. Lasst uns nun die ersten Schritte gehen, also Sofortmaßnahmen,
Containerzustand, Schaffung des genannten Forums mit der Kommunikation aller
Fragen bzgl. Sanierung und Einstieg in die Planungen „Anbau“. Alles andere ist
verantwortungslos. Aufgrund dieser Überzeugung habe ich lediglich ein
Positionspapier formuliert und keinen Antrag und dieses bisher nicht extern
veröffentlicht. Herausheben möchte ich im Schlusssatz nur noch die Überlegung,
die Realisierung des Anbaus bei überplanmäßigen Einnahmen bereits auf das Jahr
2015 im Rahmen eines Nachtragshaushaltes vorzuziehen. Vielen Dank!
Frau Nürnberger berichtet, dass die Verwaltung die Förderfähigkeit der
Maßnahme geprüft hat. Dazu ist die Herstellung eines Raumprogramms erforderlich
und hat mit der Mensaplanung nichts zu tun. Dies alles erfolgte immer in
Absprache mit der Schulleitung. Selbstverständlich wurden von der Verwaltung
die Teilsanierungen wie undichte Fenster und Türen usw. im Hinblick auf die
Generalsanierung aufgeschoben. Die Temperaturen wurden überprüft und in Ordnung
befunden. Die Verwaltung hat keine Mitteilung erhalten, dass die Situation in
den Containern unzumutbar ist. In der Schule wurden auch schon mehrere
Schadstoffmessungen durchgeführt und es wurde keine Belastung festgestellt. Es
soll nicht der Eindruck entstehen, dass die Verwaltung untätig ist und
gesundheitsgefährdende Zustände in den Schulen akzeptiert.
Herr Stadtrat Ittner kann in keinem Haushalt oder mittelfristigen
Finanzplanung bzw. Investitionsprogramm die Darstellung, mit welchen Mitteln
diese Generalsanierung zu welchem Zeitpunkt passieren soll, nachvollziehen. Die
nunmehr abgeänderte mittelfristige Finanzplanung enthält keine Generalsanierung
der Bertleinschule. Im besten Fall würde dies bedeuten, dass frühestens im Jahr
2019 die Planungskosten auftauchen und im Jahr 2020 die erste Charge der
Bauphase vorgenommen werden kann. Nach dreijähriger Bauphase wäre das Projekt
dann 2022 abgeschlossen. Wenn, wie dargestellt, teilweise die Akutmaßnahmen
aufgrund der Generalsanierung nicht getätigt werden, dann wären diese Maßnahmen
bis 2022 aufgeschoben. Dies ist zu lange. Die eingeplanten Mittel in Höhe von
500.000 Euro für die Mensa findet die Zustimmung der SPD, was aber noch lange
nicht bedeutet, dass die Generalsanierung angegangen wird. Die Bertleinschule
hat eine Mehrbelastung durch die Ü-Klassen, die auch noch zunehmen werden und
die Schule wird auch für städtische Nutzungen (Literaturtage, Neujahrsempfang,
etc.) beansprucht. Sie ist ein Aushängeschild für die Stadt Lauf, deshalb ist
es klar, dass die Generalsanierung der Bertleinschule in einer mittelfristigen
Finanzplanung abgebildet sein muss. Niemand wird ernsthaft glauben, weder inhaltlich
noch politisch, dass eine Kunigundenschule generalsaniert werden kann und eine
Bertleinschule nicht. Der Beginn muss 2018 abgebildet sein, dann ist 2017 die
Kunigundenschule abfinanziert und es kann in die Generalsanierung der
Bertleinschule eingestiegen werden. Dies würde voraussetzen, dass 2017 die
Planungskosten in die mittelfristige Finanzplanung eingestellt werden.
Die SPD-Fraktion beantragt im Sinne der Schüler und Lehrer der
Bertleinschule, für 2017 600.000 Euro aufzunehmen für die Planung der
Generalsanierung Bertleinschule und dann 2018 3,5 Mio. Euro vorzusehen. Die
SPD-Fraktion hat bei den Beratungen zum Haushalt 2015 gefordert, die
Gewerbesteuer anzuheben. Dies wäre in etwas ca. 1 Mio, Euro pro Jahr. Dadurch
würden bis 2018 schon alleine über diesen Weg über 3 Mio. Eurovorliegen. Es
wurde an allen Gebühren eine Erhöhung vorgenommen, nur nicht an der
Gewerbesteuer. Eine gerechte Finanzierung der Laufer Stadthaushalte muss alle
mit ins Boot nehmen. Vor drei Jahren wurde die Gewinnabführung der Städtischen
Werke von 100 % auf 50 % reduziert. Dies könnte vorübergehend wieder
zurückgeführt werden. Auf diesem Weg hätte man nochmals pro Haushaltsjahr
400.000 Euro an Mehreinnahmen, sodass in der mittelfristen Finanzplanung durch
diese Maßnahmen bis in das Jahr 2018 die Finanzierung gesichert ist. Es wurde
eine Prioritätenliste auf Papier gebracht (Archiv, Straßenbeleuchtung, Bauhof,
Breitband usw.). Die Bertleinschule als größte Schule und Bildungseinrichtung
in der Stadt Lauf, die auch Gäste empfängt, hat Priorität 1. Bei aller Abwägung
auch der anderen wichtigen Maßnahmen muss die ordentliche Beschulung der
Schülerinnen und Schüler der Bertleinschule gewährleistet sein. Dies ist nicht
der Fall, wenn die Generalsanierung frühestens 2022 abgebildet wird. Er bittet
darum, dass die Fraktionsvertreter aller Parteien seiner Argumentation folgen
und kündigt an, dass die SPD-Fraktion nicht der mittelfristigen Finanzplanung
zustimmen wird, wenn die Bertleinschule nicht abgebildet wird.
Herr Stadtrat Dr. Tiedtke begrüßt die Bereitstellung von Mittel in Höhe von
500.00 Euro für 2016, für die auch die Zustimmung seiner Fraktion signalisiert
werden kann. Die mittelfristige Finanz- und Investitionsplanung leidet nach wie
vor unter den Mängeln, die nichts mit der Bertleinschule zu tun haben, sondern
bereits in der Diskussion zum Haushalt 2015 zum Ausdruck gebracht wurden. Eine
Zustimmung zur mittelfristigen Finanz- und Investitionsplanung kann aus den
genannten Gründen nicht in Aussicht gestellt werden.
Herr Stadtrat Grand setzt sich namens seiner Fraktion nach wie vor für eine
Stadtentwicklung vor allen in Lauf links ein. Das Thema Bildung ist eines der
Schwerpunkte. Die Kunigundenschule und Bertleinschule sind hierzu die
Grundpfeiler. Beide sind renovierungsbedürft und wenn es nach seiner Fraktion
gegangen wäre, hätte die Bertleinschule den Vorzug gehabt. Mit den
Schulleitungen hat man sich jedoch anders entschieden. Eine Streichung der
Generalsanierung der Bertleinschule wurde nie beschlossen und dies will auch niemand.
Allerdings ist durch den Rückgang der Steuereinnahmen auch kein Geld dafür
eingeplant. Dies ist der Forderung der CSU und Freien Wähler geschuldet, die
eine Einhaltung der Schuldenobergrenze und gleichzeitig einen Verzicht auf
Anhebung der Gewerbesteuer durchgesetzt haben. Diese beiden Fraktionen müssen
also auch erklären, was nicht finanziert werden kann. Die GRÜNE-Fraktion
begrüßt, dass in der vorgelegten mittelfristigen Finanzplanung für das Jahr
2016 wieder 500.000 Euro für die Bertleinschule eingestellt sind. Wie das Geld
verwendet wird, muss gemeinsam mit den Betroffenen erarbeitet werden. Grundlage
für alle Baumaßnahmen ist natürlich ein genehmigtes Raumprogramm. Es gibt
allerdings auch eine Mängelliste am Schulgebäude, die keinen großen Aufschub
erlaubt, da die Generalsanierung noch ein paar Jahre dauert. Für dieses
Sofortprogramm könnte man die vorhandenen Haushaltsreste verwenden. Seine
Fraktion stimmt der vorgelegten mittelfristen Finanzplanung zu und plädiert
gleichzeitig dafür, dass die Betroffenen ausführlich über die Haushaltslage und
den Stand der Verhandlungen informiert werden, ein Raumprogramm erarbeitet
wird, durch welches Zuschüsse für Mensa und Generalsanierung möglich werden und
die Generalsanierung in wirtschaftlich sinnvolle Teilabschnitte gegliedert
wird, die nach Haushaltslage realisiert werden. Wenn man das Projekt
realisieren möchte, ist es alleine durch Einsparungen im Haushalt nicht zu
stemmen. Man wird um Einnahmeverbesserungen und neue Kredite nicht herumkommen.
Er lädt gerne zu einer der offenen Fraktionsrunden ein.
Vorsitzender äußert, dass gerade in der letzten Amtszeit im Stadtteil Lauf
links millionenschwere Investitionen getätigt wurden. 2009 bis 2013 sind 1,3
Mio. Euro als Sachaufwandsträger in die Bertleinschule geflossen, was jedoch
nicht reicht. Nunmehr liegt seitens der Regierung eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Dachsanierung vor. Dies ist die
Voraussetzung für weitere Maßnahmen im Sanierungsbereich. Der Stadtrat hat
einstimmig die Anschaffung von Containern beschlossen. Diese haben einen hohen
Qualitätsstandard, was auch vom Schulamt positiv gewürdigt wurde. Eine
Generalsanierung ohne Container geht nicht. Die Verwaltung schlägt vor, nach
Abschluss des Erweiterungsbaus an der Kunigundenschule unverzüglich die
hochwertigen Container der Mensa an die Bertleinschule zu verlegen. Im Januar
findet ein Termin mit der Regierung von Mittelfranken statt, bei dem alle
Punkte besprochen werden. Es wird auch darüber gesprochen werden müssen, wie
sich die Übergangsklassen weiter entwickeln. Es sollten vor Absprache mit der
Regierung keine vorschnellen Maßnahmen getroffen werden.
Herr 3. Bürgermeister Lang trägt vor, dass der Handlungsbedarf an der
Bertleinschule eindeutig ist. Es werden Sofortlösungen für neue Räume und für
offensichtliche und akute Schäden benötigt. Im Herbst 2012 wurde ein Beschluss
zum Mensa-Bau positiv beschieden. Der Antrag war damals inhaltlich richtig und
ist es auch heute noch. Verbessert hat sich die Raumsituation an der
Bertleinschule seitdem nicht. Die Einstellung von 500.000 Euro in die
mittelfristige Finanzplanung hält er für richtig. Die Bertleinschule braucht
Räume und das Geld sollte dafür verwendet werden. Die Umsetzung der
Pavillonklassenzimmer von der Kunigundenschulsanierung inclusive den
hoffentlich früher kommenden Mensaersatzräumen kann man kaum vor 2018 erwarten.
Durch die Gemeinschaftsunterkunft in der Altdorfer Straße erwartet die
Bertleinschule zusätzliche Schüler. Die Lösung mit Räumen aus der
mittelfristigen Finanzplanung für das Jahr 2016 und die Verlegung der
Kunigundenpavillons scheint als gesamtes geeignet, den Raumbedarf zumindest
fürs erste zu lindern. Wenn es möglich ist, wird versucht, das ganze schon ins
Jahr 2015 vorzuziehen. Dies ist eine kommunale Pflichtaufgabe und es hilft
nichts auf die Förderkulisse zu warten, wenn die Bedürfnisse nicht befriedigt
werden können. Mit einer geeigneten Stückelung kann eine Finanzierung
funktionieren. Die Beseitigung der Sanierungsmängel kann jedoch nicht bis zur
Generalsanierung warten. Schulleitung und Elternbeirat müssen die Möglichkeit
bekommen, in der nächstmöglichen Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss-Sitzung
die Probleme vorzubringen.
Herr Stadtrat Kern steht noch unter dem Eindruck der Haushaltsdebatte, wo
alle über das Sparen gesprochen haben. Heute war nicht mehr viel davon zu
hören. Die Generalsanierung der Bertleinschule soll vorangetrieben werden und
dazu braucht es breite Mehrheiten. Zu diesem Thema wurde noch nicht ausreichend
diskutiert. Man braucht eine Investitionsplanung, um mit dem Haushalt 2015
weiter zu machen. Danach sollte man mit einer strukturellen Überprüfung des
Verwaltungshaushalts beginnen, mit dem Ziel, möglichst viele Mittel für die
Investitionen in den Vermögenshaushalt zu überführen. Das Raumprogramm sollte
so schnell wie möglich zum Abschluss gebracht werden, um ein Gesamtkonzept zu
haben. Ohne Generalkonzept gibt es keine Förderung der Regierung. Er bittet die
SPD, sich konstruktiv in diesen Dialog miteinzubringen.
Herrn Stadtrat Pohl ist es wichtig, die dringlichen Sanierungen (undichte
Fenster und Türen, etc.) so schnell wie möglich unbürokratisch durchzuführen.
Frau Nürnberger sieht sich in einem guten Kontakt mit der Schulleitung und
es entsteht nicht der Eindruck, dass akut katastrophale Zustände in der Schule
herrschen.
Herr Stadtrat Ochs führt aus, dass seiner Ansicht nach ein strukturelles
Problem in der Abarbeitung der Themen vorliegt. Als man sich für die
Sanierung der Kunigundenschule entschieden hat, muss doch jedem klar gewesen sein
- zumal man sich zuvor unterhalten hat - den Bau wegen der Finanzsituation zu
stoppen. Dass dies die Bertleinschule um Jahre nach hinten schiebt, war doch
offensichtlich, was jedoch nicht bedeutet, dass man Projekte wie die Mensa
umsetzt. Man sollte aufhören, sich etwas vorzumachen und gegenseitig den
schwarzen Peter zuzuschieben. Hier fehlt die Zusammenarbeit zwischen den Betroffenen
in der Einrichtung, Verwaltung und Politik und man sollte daran arbeiten. Er
trägt noch einige Ausführungen zum Mensabau und der Schwimmbadsanierung vor.
Vorsitzender verweist auf das Schulforum, bei dem die Schulleitungen,
Eltern- und Schülervertreter sowie der Sachaufwandsträger eingebunden sind. Im
September 2012 wurde ein Beschluss gefasst und im Oktober 2013 nach intensiver
Prüfung und Erhebungen wieder davon Abstand genommen.
Herr Stadtrat Ittner nimmt aus dieser Debatte mit, dass eine
Generalsanierung erfolgen soll, aber niemand außer der SPD traut sich zu sagen,
wie diese finanziert werden soll.
Beim Mensabau und den Akutmaßnahmen besteht Einvernehmen, aber dies ist
noch nicht die Antwort auf die Generalsanierung. Er schlägt eine
Einnahmenerhöhung vor, um damit die Finanzierung zu sichern. Er bittet, über
seinen vorgebrachten Antrag abzustimmen.
Vorsitzender erwidert, dass es ohne schlüssiges Gesamtkonzept keinen Sinn
macht, über Anträge abzustimmen.
Herr Stadtrat Herrmann findet es grundsätzlich erfreulich, nachdem in der
letzten Stadtratssitzung eine getrennte Abstimmung erwirkt wurde, dass sich
diese Diskussion so ermöglicht hat. Die Nachbearbeitung der mittelfristigen
Finanzplanung durch die Haushaltsreferenten hat die Möglichkeit gegeben, die
500.000 Euro speziell für die Mensa einzustellen. Ein Beginn im Jahr 2015 wäre
wünschenswert. Die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Stadtrat und der
Schulleitung ist verbesserungswürdig.
Herr 2. Bürgermeister Maschler sieht Einigkeit hinsichtlich der
Sofortmaßnahmen und der Schaffung des Forums zur besseren Kommunikation.
Beschlussmäßig muss man sich noch mit dem Umzug der Containerlandschaft
befassen. Nicht einig ist man sich über die mittelfristige Finanzplanung. Für
den Haushalt 2014 wurden Ansätze von Steuereinnahmen getätigt, die dann
nachträglich um 25 % revidiert werden mussten. Vor einem Jahr war auch nicht
bekannt, welche immensen Investitionen in die Kläranlage getätigt werden
müssen. Alle Inhalte der mittelfristigen Finanzplanung sind unverbindlich. Es
passiert alles auf Annahmen und deshalb ist es auch so schwierig einen Ansatz
für 2018 vorzusehen. Die Sanierung der Bertleinschule kann nicht auf 6 Jahre
finanziert werden und jede angesetzte Zahl ist nur eine Vermutung. Nun müssen
die ersten Schritte erfolgen.
Vorsitzender bittet nun über den Antrag der SPD-Fraktion abzustimmen.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
In die mittelfristige Finanzplanung für 2017 sollen für die Planung der
Generalsanierung der Bertleinschule 600.000 Euro aufgenommen werden. Für das
Jahr 2018 sollen 3,5 Mio. Euro für die erste Charge vorgesehen werden. Die
Finanzierung soll durch die Anhebung der Gewerbesteuer ab 2016 auf 350 Punkte
und durch eine Erhöhung der Gewinnabführung der Städtischen Werke auf 100 %
erfolgen.
Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt Ja: 7 : Nein: 23
Beschluss:
Der mittelfristigen Finanz- und Investitionsplanung der Stadt Lauf a. d. Pegnitz für die Jahre 2014 bis 2018 wird in der beratenen Fassung zugestimmt.