Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Nach kurzer übereinstimmender Diskussion ist das Gremium der Auffassung, dass der SK Heuchling mit den geplanten Maßnahmen eine Vorbildfunktion zum Umweltschutz übernimmt und die Initiative damit belohnt werden sollte, dass der Zuschuss für die Wärmedämmmaßname (Punkt 1) von 40 % auf 50 % und für den Austausch der Fenster und Glasbausteine (Punkt 3) von 25 % ebenfalls auf 50 % erhöht werden sollte.


Beschluss:

 

1.      Der SK Heuchling erhält für die Durchführung von Wärmedämmmaßnahme im Dachgeschoss, im Keller, sowie an der Außenfassade einen Materialkostenzuschuss von 100 %, jedoch begrenzt auf 50 % der veranschlagten Kosten lt. Energiebericht.

 

2.      Für den Austausch der alten Isolierverglasung durch Wärmeschutzverglasung erhält der SK Heuchling einen Zuschuss von 50 %.

 

3.      Für den Klompettaustausch der Wagnerfenster sowie der Glasbausteine erhält der SK Heuchling einen Zuschuss in Höhe von 50 %.

 

4.      Eine Bezuschussung der Heizungserneuerung in Höhe von 50 % erfolgt nur beim Wechsel des Heizmediums auf einen regenerativen Energieträger (z.B. Holz).

 

5.      Für den Einbau einer thermischen Solaranlage erhält der SK Heuchling einen Zuschuss in Höhe von 50 %.

 

6-     Vor Beauftragung und Durchführung der Maßnahmen sind der Verwaltung mehrere Angebote vorzulegen.