Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zur Nutzungsänderung eines Kellerraumes in eine Heilpraktikerpraxis auf dem Grundstück FlNr. 673 der Gemarkung Veldershof, Leitmeritzer Str. 1.

 

Hinweis an das Landratsamt Nürnberger Land.
Bezüglich der zusätzlich benötigten Stellplätze wird einer Abweichung gemäß § 70 BayBO zugestimmt. Der Stauraum vor der Garage kann ausnahmsweise als zusätzlicher Stellplatz für die gewerbliche Nutzung anerkannt werden, da es sich um eine Bestellpraxis handelt.