Nachtrag: 12.01.2009

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

I.       Herr Hammerlindl führt aus, dass sich das Grundstück im Außenbereich befindet und eine erdgeschossige, landwirtschaftliche Maschinenhalle mit den Abmessungen 30,30 m x 15,13 m errichtet werden soll. Das Vorhaben ist genehmigungsfähig, wenn der Nachweis der Privilegierung vorgelegt werden kann. Der Bauherr hat allerdings nur nachgewiesen, dass er Forstwirtschaft betreibt. Ein Eingrünungsplan nach den Vorgaben der Unteren Naturschutzbehörde ist noch vorzulegen.

 


II.                                                                        Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt mit 12 : 0 Stimmen das Einverständnis zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Grundstück FlNr. 467/0 der Gemarkung Beerbach in der Nähe von Tauchersreuth unter der Voraussetzung, dass die Privilegierung gegeben ist und dass die Größenordnung der Halle dem Betrieb dient.

Ein Eingrünungsplan nach den Vorgaben der Unteren Naturschutzbehörde ist noch vorzulegen.