Nachtrag: 12.01.2009
Sitzung: 13.01.2009 BauA/001/2009
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
I. Herr Hammerlindl führt
aus, dass sich das Grundstück im Außenbereich befindet und eine erdgeschossige,
landwirtschaftliche Maschinenhalle mit den Abmessungen 30,30 m x 15,13 m
errichtet werden soll. Das Vorhaben ist genehmigungsfähig, wenn der Nachweis
der Privilegierung vorgelegt werden kann. Der Bauherr hat allerdings nur
nachgewiesen, dass er Forstwirtschaft betreibt. Ein Eingrünungsplan nach den
Vorgaben der Unteren Naturschutzbehörde ist noch vorzulegen.
II. Beschluss:
Der Bauausschuss
erteilt mit 12 : 0 Stimmen das Einverständnis zur Errichtung einer landwirtschaftlichen
Maschinenhalle auf dem Grundstück FlNr. 467/0 der Gemarkung Beerbach in der
Nähe von Tauchersreuth unter der Voraussetzung, dass die Privilegierung gegeben
ist und dass die Größenordnung der Halle dem Betrieb dient.
Ein Eingrünungsplan nach den Vorgaben der Unteren Naturschutzbehörde ist noch
vorzulegen.