Sitzung: 20.11.2014 VerwA/003/2014
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 7
Vorlage: FB 1/097/2014
Herr Taubmann berichtet, dass im Zuge der Beratungen im
Stadtratsgremium über die Entschädigung der neu benannten Referenten für das
Pflegeheim und den städtischen Haushalt auch darüber gesprochen wurde, den
ehrenamtlich Beauftragten für die Seniorenarbeit bzw. für die Belange von
Menschen mit Behinderung in der Stadt Lauf ebenfalls eine Entschädigung zu
zahlen.
Da
die vom Stadtrat beauftragten Personen zweifelsfrei ein kommunales Ehrenamt
ausüben, besteht auch ein Anspruch auf eine „angemessene“ Entschädigung.
Bezüglich
der Festlegung der Höhe der Entschädigung kann die Kommune frei entscheiden;
jedoch sollte der Sinn des Ehrenamtes dabei gewahrt bleiben und die
Entschädigung keiner Vergütung der Tätigkeit gleichstehen.
In
einem Gespräch des Bürgermeisters mit den Beauftragten (Senioren, Belange von
Menschen mit Behinderung) wurden Beträge von 30,-- bis 250,-- Euro als
monatlicher Entschädigungsbetrag pro Person genannt.
Haushaltsrechtlich
wäre ein Betrag von 3.360,-- Euro im Haushaltsjahr 2015 unter der HHSt.
0.0000.4090 zusätzlich mit einzustellen (Behindertenbeauftragte zusammen 250,--
€ mtl. + 30,-- € mtl. für Seniorenbeauftragte).
Die
Verwaltung schlägt zur rechtlichen Absicherung vor, eine Änderungssatzung zur
Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 02.
Mai 2014 zu erlassen.
Die
Änderung betrifft den § 3 der Satzung: Tätigkeit der ehrenamtlichen
Stadtratsmitglieder; Entschädigung
Es
wird deshalb folgende Änderungssatzung zur Beschlussfassung vorgeschlagen:
Satzung zur Änderung der Satzung zur
Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom (Datum der
Ausfertigung)
Auf
Grund von Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung
für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998
(GVBl S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.7.2012 (GVBl S. 366)
folgende Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen
Gemeindeverfassungsrechts vom 02. Mai 2014
erlässt
die Stadt Lauf a.d.Pegnitz folgende Satzung:
§ 1
Die
Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 02.
Mai 2014 wird wie folgt geändert:
- § 3 erhält folgende Überschrift:
„Tätigkeit
der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder und ehrenamtlich Beauftragten der Stadt;
Entschädigung“
- § 3 wird wie folgt geändert:
In §
3 Abs. 2 wird folgender neuer Satz 2 eingefügt:
„Die
ehrenamtlich Beauftragten der Stadt erhalten für ihre Tätigkeit eine
Aufwandsentschädigung in Höhe von insgesamt monatlich 250,00 € für die
Beauftragten für Belange von Menschen mit Behinderung und in Höhe von 30,00 €
monatlich für die Seniorenbeauftragte.“
§ 2
Diese
Satzung tritt am Tag nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.
Herr
Stadtrat Wartha ist interessiert, warum die monatliche Aufwandsentschädigung so
unterschiedlich ist.
Herr
Taubmann erklärt, dass der Aufwand für die Tätigkeit der
Behindertenbeauftragten sehr viel aufwendiger ist als der Seniorenbeauftragten.
Herr
Stadtrat Ochs findet es nicht plausibel, da es mehr Senioren als behinderte
Menschen gibt und findet dies eine Ungleichbehandlung. Er beantragt deshalb,
die Sätze gleich auf dem Niveau der Seniorenbeauftragten anzupassen.
Vorsitzender
schließt an, dass die ehrenamtlich aktiven Mitglieder selbst über den Umfang
des Betrages entscheiden und die Entschädigung in Absprache mit den Beteiligten
so festgesetzt und in den Haushalt eingestellt wurde. Die Gesetzesgrundlage
sieht entsprechend eine ehrenamtliche Entschädigungsregelung vor. Der Aufwand
wurde vorgelegt und das Ergebnis ist dahingehend schlüssig. Sollten sich
Veränderungen ergeben, wird die Verwaltung dies flexibel modifizieren. Er
findet die Entschädigung deshalb gerechtfertigt.
Beschluss:
Der vorstehenden Änderungssatzung wird seitens des Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses zugestimmt. Sie wird dem Stadtrat zur weiteren Beschlussfassung empfohlen.